UNHCR hat Richtlinien zu Asylanträgen von Kindern veröffentlicht und auch auf europäischer Ebene wurden Richtlinien für den Umgang erarbeitet. Doch trotz dieser Garantien gibt es immer noch zahlreiche Schutzlücken. So werden auch Entwicklungen im Bereich der Kinderrechte in den Asylverfahren oftmals nicht ausreichend berücksichtigt. UNHCR setzt sich dafür ein, dass geflüchtete Kinder die gleichen Rechte und Unterstützung erhalten wie alle anderen Kinder. 

Vorrangiges Ziel von UNHCR ist es, unter den Akteur*innen des Asylsystems noch mehr Bewusstsein für die speziellen Bedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Geflüchtete Kinder und Jugendliche müssen aber nicht nur im Asylverfahren kindgerecht behandelt werden, sondern benötigen auch kindgerechte Unterbringung und Betreuung sowie eine ideale Aus- oder Weiterbildung.

Für Kinder und Jugendliche ist es oft besonders schwer, sich im Asylverfahren zurecht zu finden. UNHCR Österreich hat eine Broschüre und eine Webseite entwickelt, um ihnen den Weg durch das Verfahren zu erleichtern. Auch das österreichische Schulsystem ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen. Hier bietet UNHCR Hilfestellung mit einem Bildungswegweiser.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende in Österreich stammen zu einem großen Teil aus Afghanistan, gefolgt von Kindern aus Syrien, dem Irak oder Somalia. 

Der Kindeswohlvorrang im Asylverfahrenskontext

Der Bericht, der im Juni 2021 erschienen ist, bietet rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die Umsetzung in Österreich.

Vorschläge zur Obsorge unbegleiteter Kinder und Jugendliche

Ein Überblick über das Obsorgesystem für unbegleitete Kinder und Jugendliche mit guten Praktiken, Herausforderungen und möglichen Verbesserungen. Die Empfehlungen in aller Kürze hier. 

© UNHCR/Mark Henley

Bericht zur Rechtsvertretung von unbegleiteten Minderjährigen

Im Bericht werden 50 Standards für die Rechtsvertretung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren präsentiert und die derzeitige Situation in Österreich dargestellt.