Wer kann für den Nansen-Flüchtlingspreis nominiert werden?

Für den Nansen-Flüchtlingspreis können Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen nominiert werden, die sich in besonderem Masse für Flüchtlinge, Binnenvertriebene oder Staatenlose einsetzen. Ehemalige und derzeitige MitarbeiterInnen des Norwegian Refugee Councils (NRC) oder von UNHCR sind nicht zur Teilnahme berechtigt. Ausgeschlossen sind auch die Teilnehmenden des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen, die für ein UNHCR-Büro arbeiten.

Kann ich mich selbst, meine Organisation oder die Organisation meiner Kollegin/meines Kollegen vorschlagen?

Von folgenden Eigennominierungen wird stark abgeraten:

  • Einzelpersonen und Organisationen, die sich selbst nominieren,
  • Die Nominierung eines derzeitigen Arbeitskollegen/einer derzeitigen Arbeitskollegin und/oder einer Person, die in der gleichen Organisation arbeitet,
  • Gegebenenfalls die Nominierung eines ehemaligen Arbeitskollegen/einer ehemaligen Arbeitskollegin oder einer Organisation, für die die vorschlagende Person in der Vergangenheit gearbeitet hat.

Aufgrund welcher Kriterien wird der Preisträger/die Preisträgerin ausgewählt?

Das Auswahlkomitee des Nansen-Flüchtlingspreises bewertet die Nominierungen anhand der folgenden Kriterien:

  • Die Tätigkeiten, für die der Kandidat/die Kandidatin oder die Organisation nominiert ist, sind nicht Teil der beruflichen Tätigkeit und gehen über ein übliches Mass hinaus,
  • Die Tätigkeiten zeigen beispielhaft den Mut der nominierten Person,
  • Die Tätigkeiten sensibilisieren für das Schicksal vertriebener Personen,
  • Die Tätigkeiten repräsentieren die Werte, die UNHCR vertritt.

Wer bestimmt den Gewinner des Nansen-Flüchtlingspreises?

Das Auswahlkomitee des Nansen-Flüchtlingspreises setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ein Mitglied wird von der norwegischen Regierung ernannt,
  • Ein Mitglied wird von der Schweizer Regierung ernannt,
  • Der Generalsekretär des Europarats,
  • Der Generaldirektor des International Council of Voluntary Agencies (ICVA),
  • Der Flüchtlingshochkommissar,
  • Der Vorsitzende des UNHCR-Exekutivkomitees,
  • Ein jährlich wechselndes Gastmitglied.

Ist der Auswahlprozess vertraulich?

Ja, die Auswahl des Preisträgers/der Preisträgerin wird komplett vertraulich behandelt.

Gibt es eine Frist für Nominierungen?

Der Nominierungs- und Auswahlprozess beginnt jedes Jahr im Oktober und endet am 6. Februar des folgenden Jahres.