Asylsuchende sind Personen, die in einem fremden Land um Asyl, also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung ersuchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig.

Welche Rolle spielt UNHCR?

Nationale Asylverfahren entscheiden, welche Asylsuchende internationalen Schutz bekommen und damit als Flüchtlinge gelten. UNHCR berät und überwacht die Asylbehörden, um gemäss seinem Mandat das Flüchtlingsrecht zu fördern, Flüchtlinge zu schützen und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zu sichern. UNHCR tritt für ein faires und effektives Verfahren ein, das berücksichtigt, wie schwierig es für Asylsuchende oft ist, ihre individuelle Verfolgung zu belegen.

Refoulement-Verbot

Die Genfer Flüchtlingskonvention untersagt die Abschiebung in ein Gebiet, in dem Leben oder Freiheit des Abgeschobenen aus Gründen seiner ethnischen Zugehörigkeit, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Ansichten bedroht wäre. Dieses so genannte Refoulement-Verbot liegt nicht nur bei Abschiebung in den Heimatstaat vor, sondern auch bei Abschiebung in jeden anderen Staat, in dem der Flüchtling Verfolgung im Sinne des Artikels 1 GFK befürchten muss oder auch bei Gefahr einer Kettenabschiebung. Ähnliche Refoulement-Verbote ergeben sich aus internationalen und regionalen Menschenrechtsverträgen.

Bei massiven Fluchtbewegungen aus Krisenregionen wird aus Kapazitätsgründen und da die Fluchtgründe sowieso evident sind, oft kein individuelles Asylverfahren durchgeführt. Die Betroffenen werden als Flüchtlinge «prima facie» bezeichnet. In Österreich betraf diese Regelung beispielsweise Flüchtlinge aus Bosnien in den 90er Jahren.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Jedes Jahr müssen Kinder und Jugendliche ohne ihre Familie aus den Krisenregionen dieser Welt flüchten. Die Gründe, weshalb sie ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Nach der schmerzlichen Trennung von ihrer Familie sind viele dieser Kinder gezwungen, gefährliche Fluchtrouten auf sich zu nehmen, oft mit Hilfe von Schmugglern. Immer wieder werden Kinder auch Opfer von Menschenhändlern.

Ganz auf sich allein gestellt, müssen sie also nicht nur die Strapazen und Gefahren der Flucht auf sich nehmen, sondern auch die Schwierigkeiten, die die Asylverfahren in den Ankunftsländern mit sich bringen.

Seit den 1990er Jahren gibt es zahlreiche Bestrebungen auf internationaler Ebene, diese besonders verletzliche Gruppe der unbegleiteten Kinder zu schützen.  UNHCR hat 1997 Richtlinien zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger veröffentlicht und auch auf europäischer Ebene wurden Richtlinien für den Umgang erarbeitet. Doch trotz dieser Garantien gibt es immer noch zahlreiche Schutzlücken. So werden auch Entwicklungen im Bereich der Kinderrechte, welche für Personen unter 18 Jahren gelten, in den Asylverfahren oftmals nicht berücksichtigt.

Ziele von UNHCR

Vorrangiges Ziel von UNHCR ist es, unter den Akteuren des Asylsystems noch mehr Bewusstsein für die speziellen Bedürfnisse dieser Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die besonders von Gewalt, Unterdrückung und Verfolgung betroffen sind. Kinder und Jugendliche müssen aber nicht nur im Asylverfahren kindgerecht behandelt werden,  sondern auch während der Zeitspanne ihrer Asylverfahren muss besonderes Augenmerk auf ihr Wohl gelegt werden, dies betrifft beispielsweise eine kindgerechte Unterbringung und Betreuung sowie den Anspruch auf Aus- und Weiterbildung.