Flucht, verursacht durch Verfolgung oder Konfliktsituationen, führt häufig zur Trennung von Familien. Der Familiennachzug stellt dabei für die betroffenen Flüchtlinge oftmals die einzige Möglichkeit dar, ihr Recht auf Achtung des Familienlebens wahrzunehmen. Trotz der Verankerung dieses Rechts in verschiedenen Menschenrechtsverträgen wird dieses in Europa und in der Schweiz mehr und mehr eingeschränkt. In der Schweiz betrifft dies insbesondere, aber nicht nur, anerkannte Flüchtlinge, die kein Asyl, sondern nur eine vorläufige Aufnahme erhalten haben („vorläufig aufgenommene Flüchtlinge“) und Flüchtlinge, die nicht als solche anerkannt und lediglich vorläufig aufgenommen wurden („vorläufig aufgenommene AusländerInnen“).

Im Auftrag des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) hat Stephanie A. Motz mit Unterstützung des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein untersucht, ob der Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz mit menschenrechtlichen und flüchtlingsvölkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang steht. Die Studie zeigt auf, dass rechtliche und praktische Einschränkungen den Familiennachzug für viele Flüchtlinge in der Schweiz erheblich erschweren beziehungsweise verhindern. Das Themenpapier «Realising the right to family reunification of refugees in Europe», welches kürzlich vom Menschenrechtskommissar des Europarates publiziert wurde, äussert vergleichbare Bedenken.

Die Tagung wird die Möglichkeit bieten, die Ergebnisse beider Studien mit ExpertInnen und PraktikerInnen zu diskutieren. In diesem Zusammenhang freuen wir uns sehr, die Teilnahme von Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, ankündigen zu dürfen, der den einführenden Vortrag halten wird.

Die Tagung wird auf Englisch und Deutsch gehalten. Eine Simultanübersetzung in die jeweils andere Sprache wird verfügbar sein.