Drohende Obdachlosigkeit von Asylsuchenden muss dringend verhindert werden
Drohende Obdachlosigkeit von Asylsuchenden muss dringend verhindert werden
Angesichts der gestrigen Warnung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), dass baldige Obdachlosigkeit von Asylsuchenden in Österreich drohe, wenn seitens der Bundesländer nicht rasch neue Quartiere zur Verfügung gestellt werden, appelliert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR einmal mehr an alle Entscheidungsträger*innen, rasch Grundversorgungsplätze für Asylsuchende zu schaffen.
Bereits in den vergangenen Wochen mussten Asylsuchende völlig inadäquat in Zelten untergebracht werden, weil die Bundesquartiere überfüllt sind. Da Zelte in einigen Gemeinden nun abgebaut werden müssen, könnten laut BBU Neuankommende bald gar nicht mehr untergebracht werden.
„Bei allen Herausforderungen, denen Österreich derzeit aufgrund der hohen Asylantragszahlen zweifelsohne gegenübersteht, wäre es ein Armutszeugnis für Österreich, wenn Menschen, von denen viele noch dazu vor Krieg und Terror fliehen mussten, auf der Straße landen würden. Egal, ob jemand schlussendlich Asyl bekommt oder nicht, ein warmer Schlafplatz sollte für alle Menschen zur Verfügung stehen“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Viele Gemeinden haben bereits Schutzsuchende aufgenommen, insgesamt geht es momentan um rund 5.000 weitere Plätze, die benötigt werden. Wenn jede Gemeinde sich ein Herz fassen und einige wenige Plätze schaffen würde, wäre das Problem rasch aus der Welt.
Aktuell sei die Auslastung der Grundversorgung trotz steigender Asylantragszahlen nur knapp über dem Niveau des Vorjahres – laut BMI-Statistiken sind es ca. 35.000 Personen exklusive Ukraine-Flüchtlinge, die großteils privat untergebracht sind. Dies liegt wohl vor allem daran, dass eine beträchtliche Zahl von Menschen, die einen Asylantrag stellen, in andere Länder weiterreist und keinen Grundversorgungsplatz in Österreich belegt.
Langfristig würde es zudem auch Entlastung bringen, wenn sowohl subsidiär Schutzberechtigte (also Menschen, die Schutz in Österreich haben) und Flüchtlinge aus der Ukraine nicht unter das Grundversorgungs-System, sondern unter das Sozialhilfe-System fallen. Dies würde sie zudem auch bei der Integration unterstützen.