Close sites icon close
Search form

Nach einer Länderseite suchen.

Länderprofil

Länderseiten

Kürzung bei Mindestsicherung in NÖ nochmals überdenken

Pressemitteilungen

Kürzung bei Mindestsicherung in NÖ nochmals überdenken

16 November 2016

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert an die Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages, die geplanten Kürzungen der Mindestsicherung für Flüchtlinge in der vorliegenden Form nicht zu beschließen.

Die aktuelle Gesetzesvorlage sieht Einschnitte vor, die vor allem Flüchtlinge stark treffen werden: Personen, die in den letzten sechs Jahren fünf Jahre nicht in Österreich gelebt haben, sollen nur Zugang zu reduzierten Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten. Für österreichische StaatsbürgerInnen sind dabei Ausnahmen vorgesehen.

„Diese Regelung richtet sich ganz klar gegen Flüchtlinge, die diese Vorgabe nicht erfüllen können. Die Höhe der Mindestsicherung sollte nicht an die Aufenthaltsdauer in Österreich geknüpft sein, sondern vielmehr an den tatsächlichen Hilfsbedarf", so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Ein alleinstehender Flüchtling könnte demnach maximal rund 570 Euro Mindestsicherung erhalten. Zum Vergleich: Die Armutsgrenze liegt bei über 1.000 Euro und aktuell erhalten Einzelpersonen in Niederösterreich bis zu 838 Euro aus der Mindestsicherung.

Anstatt der vom Gesetzgeber angesprochenen Anreize für die Integration durch reduzierte Sozialleistungen befürchtet UNHCR durch die geplanten Kürzungen vielmehr negative Konsequenzen bei der Integration von Flüchtlingen. „Eine soziale Absicherung ist Grundvoraussetzung für gelungene Integration. Wer sich Heizen oder Miete nicht mehr leisten kann, wird sich kaum auf Spracherwerb oder Ausbildung konzentrieren können", so Pinter.

Aus Sicht von UNHCR ist eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingen und österreichischen Staatsangehörigen beim Zugang zur bzw. Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung sowohl völker- als auch unionsrechtswidrig. Die UN-Flüchtlingsorganisation appelliert daher an den niederösterreichischen Landtag, die geplante Neuregelung nur im Einklang mit internationalem sowie EU-Recht umzusetzen.