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Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte in NÖ nicht streichen

Pressemitteilungen

Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte in NÖ nicht streichen

18 Februar 2016

WIEN, Österreich – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR appelliert an die Abgeordneten des Niederösterreichischen Landtages, die geplante Streichung der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte nicht zu beschließen.

Jene Gesetzesvorlage, die heute im Landtag behandelt werden soll, sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte künftig keine Mindestsicherung mehr erhalten sollen. Stattdessen sollen sie Leistungen aus der sogenannten Grundversorgung, die maximal bei 320 Euro liegen, erhalten. Die Armutsgrenze in Österreich liegt momentan aber bereits bei über 1.000 Euro pro Einzelperson.

„Durch die geplante Streichung würden subsidiär Schutzberechtigte weit unter die Armutsgrenze rutschen und völlig an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. Auch aus Integrationssicht sei die geplante Maßnahme ein Rückschritt. „Die Betroffen werden vielfach ihre Mieten nicht mehr zahlen können, da wird es kaum mehr möglich sein, sich auf Arbeitssuche oder Ausbildung zu konzentrieren. Anstatt in ihre Integration zu investieren, wird ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen“, so Pinter weiter.

Außerdem werde laut UNHCR das ohnehin schon strapazierte Grundversorgungssystem zusätzlich stark belastet: Da ein selbständiges Leben um 320 Euro für viele nicht möglich sein wird, werden sie auf die weitere Bereitstellung von organisierten Quartierplätzen in der Grundversorgung angewiesen sein. Somit würden subsidiär Schutzberechtigte auch nach Schutzzuerkennung weiterhin in organisierten Quartieren bleiben, die aber dringend für neuankommende Asylsuchende gebraucht würden.