UNHCR begrüßt Empfehlungen der Kindeswohlkommission zu Stärkung von Kinderrechten
UNHCR begrüßt Empfehlungen der Kindeswohlkommission zu Stärkung von Kinderrechten
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR begrüßt die Vorschläge der Kindeswohlkommission, die darauf abzielen, das Kindeswohl von Geflüchteten stärker in der österreichischen Rechtsordnung und in der Praxis zu verankern.
Ein wichtiger Schritt ist aus Sicht von UNHCR, unbegleiteten Kindern und Jugendlichen auf der Flucht in Österreich die gleichen Rechte wie allen anderen Kindern zu garantieren.
Wie im Bericht angesprochen, sollten allen unbegleiteten Minderjährigen umgehend nach ihrer Ankunft Obsorgeberechtigte zur Seite gestellt werden. Denn aktuell sind Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren am Anfang ihrer Asylverfahren weitgehend auf sich alleine gestellt. Erst wenn sie zum Asylverfahren zugelassen werden, wird die Kinder- und Jugendhilfe in der Regel aktiv. Das kann Wochen oder sogar Monate dauern.
„Jugendliche, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Österreich kommen, müssen in einem völlig unbekannten Land allein zur polizeilichen Befragung, zu medizinischen Untersuchungen, sie müssen wichtige Entscheidungen treffen und sind dabei ganz auf sich allein gestellt. Um sie besser zu schützen, braucht es dringend Obsorge ab Tag 1, wie dies auch im Regierungsprogramm festgeschrieben wurde“, so Birgit Einzenberger, Leiterin der Rechtsabteilung von UNHCR Österreich.
Neben der Obsorge ab Tag 1 setzt sich UNHCR für eine qualitätsvolle Ausübung der Obsorge ein. Diese sollte ganzheitlich und nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und Vorgehensweisen ausgeübt werden.
Die Kinder- und Jugendhilfe sollte bei zentralen Verfahrensschritten außerdem stärker in das Asylverfahren eingebunden werden, um so zu gewährleisten, dass das Kindeswohl auch im Verfahren größere Berücksichtigung findet.
UNHCR begrüßt ebenfalls die Empfehlung der Kommission, Kinderrechte in Asylverfahren zu stärken. Aus Sicht von UNHCR sollten Asylverfahren von Kindern und Jugendlichen von Referent*innen bzw. Richter*innen mit einschlägiger kinder- und jugendspezifischer Fachausbildung durchgeführt werden. Für qualitätsvolle Asylverfahren braucht es kind- bzw. jugendgerechte Befragungen sowie die Berücksichtigung der kindlichen Reife und Entwicklung im Rahmen des Verfahrens.
Ebenfalls im Bericht findet sich eine langjährige Forderung von UNHCR, Staatenlosigkeit von in Österreich geborenen Kindern zu vermeiden, indem sie möglichst früh die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen.
Die oben genannten Punkte in Bezug auf geflüchtete Kinder sowie weitere Empfehlungen und gute Praktiken finden sich auch im UNHCR-Bericht „Der Kindeswohlvorrang im Asylverfahrenskontext – Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen für die Umsetzung in Österreich“.