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UNHCR gegen Einschränkung bei Familienzusammenführung

Medienmitteilungen

UNHCR gegen Einschränkung bei Familienzusammenführung

3 November 2015

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR spricht sich gegen die geplanten Einschränkungen bei der Familienzusammenführung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten aus. Vor allem für subsidiär Schutzberechtigte sieht der Gesetzesentwurf starke Einschnitte vor.

So sollen sie Ehepartner, minderjährige Kinder oder – wenn sie noch minderjährig sind – ihre Eltern erst nach einer Frist von drei Jahren nachholen können. Zusätzlich müssen Erwachsene ein für die Betroffenen überdurchschnittlich hohes Einkommen, ausreichend Wohnraum und eine Versicherung nachweisen.

Auch bei anerkannten Flüchtlingen ist UNHCR besorgt, dass die geplanten Änderungen zu Problemen führen könnten. Hier sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Familienangehörige innerhalb von drei Monaten einen Antrag bei einer österreichischen Botschaft stellen müssen. Auch das kann zu Härtefällen führen, wenn z.B. eine Reise zur Botschaft nicht rechtzeitig möglich ist oder sich Familien durch Krieg und Konflikt erst nach längerer Zeit wiederfinden.

„UNHCR befürchtet, dass durch die geplanten Einschnitte Familien für viele Jahre oder auch für immer auseinandergerissen werden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. Die Trennung von der Familie bedeutet nicht nur persönliches Leid für die Betroffenen, sondern wirkt sich auch negativ auf deren Integration aus. UNHCR-Studien belegen, dass es für jene Schutzberechtigten, die von ihrer Familie getrennt sind, weitaus schwieriger ist, die Sprache zu lernen, einen Job zu finden und auf eigenen Füßen zu stehen.

Außerdem sieht UNHCR durch die geplanten Regelungen die große Gefahr, dass vor allem Frauen und Kinder, die momentan häufig über die Familienzusammenführung sicher nach Österreich kommen können, vermehrt lebensgefährliche Fluchtrouten wählen werden. „Wenn die legalen Wege verschlossen werden, werden sich die Menschen Schleppern anvertrauen und noch größere Risiken als bisher eingehen, um zu ihrer Familie zu gelangen und ein gemeinsames Leben in Sicherheit zu führen“, so Pinter.

Die geplante Einschränkung steht im Gegensatz zu den Vorschlägen von UNHCR. Aus Sicht von UNHCR wäre vielmehr eine Erweiterung der Familienzusammenführung ein geeignetes Instrument, um legale Einreisemöglichkeiten zu schaffen und irreguläre, gefährliche Fluchtrouten einzudämmen.