UNHCR-Positionspapier: Keine Abschiebung von Afghaninnen und Afghanen
UNHCR-Positionspapier: Keine Abschiebung von Afghaninnen und Afghanen
Angesichts der rapiden Verschlechterung der Sicherheits- und Menschenrechtslage in weiten Teilen des Landes und der sich abzeichnenden humanitären Notlage fordert UNHCR Staaten auf, die zwangsweise Rückführung von afghanischen Staatsangehörigen zu stoppen, bei denen zuvor festgestellt wurde, dass sie keinen internationalen Schutz benötigen.
UNHCR ist - in dieser noch unübersichtlichen Situation - nach wie vor besorgt über das Risiko von Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilist*innen, einschließlich Frauen und Mädchen sowie Personen, denen eine aktuelle oder frühere Verbindung zur afghanischen Regierung, zu internationalen Organisationen oder zu den internationalen Streitkräften nachgesagt wird.
Seit Anfang des Jahres wurden mehr als 550.000 Afghan*innen aufgrund des Konflikts und der unsicheren Lage innerhalb Afghanistans vertrieben. Bis jetzt ist noch keine große Anzahl von Menschen in die Nachbarländer geflohen, es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation vor Ort weiterentwickelt.
Angesichts der unklaren und unsicheren Situation, ruft UNHCR dazu auf, Zivilist*innen, die aus Afghanistan fliehen, aufzunehmen und das Non-Refoulement-Prinzip einzuhalten, das besagt, Menschen nicht in gefährliche Situationen zurückzuschicken.
Staaten sind rechtlich und moralisch verpflichtet, Menschen, die aus Afghanistan fliehen, Sicherheit zu bieten und Flüchtlinge nicht zwangsweise zurückzuschicken.
UNHCR hat die jüngsten Maßnahmen mehrerer Staaten begrüßt, die Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden vorübergehend auszusetzen.
Die Empfehlung von UNHCR, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen bleibt so lange in Kraft, bis sich die Sicherheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechtslage im Land so weit verbessert haben, dass eine sichere und würdige Rückkehr möglich ist.
Die UNHCR-Position zu Abschiebungen nach Afghanistan ist auf Deutsch und auf Englisch abrufbar.