UNHCR vor Innenausschuss: Asylnovelle nachbessern!
UNHCR vor Innenausschuss: Asylnovelle nachbessern!
WIEN, Österreich – Anlässlich des morgigen Innenausschusses, bei dem die Asylnovelle auf der Tagesordnung steht, appelliert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR an die ParlamentarierInnen, noch Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen.
Besondere Bedenken hat UNHCR bei dem im Entwurf vorgesehenen Entzug der Grundversorgung für bestimmte Asylsuchende, selbst wenn diese noch im Asylverfahren sind. So könnte nach einem beschleunigten Asylverfahren die Grundversorgung enden, obwohl das Gericht den Fall noch prüft. Für die Betroffenen sowie deren Familien – einschließlich Kindern – könnte das zu Obdachlosigkeit und völliger Verarmung führen.
„Asylsuchende einfach auf die Straße zu setzen ist unmenschlich und keine Lösung“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. Um ein faires weiteres Asylverfahren zu gewährleisten, müssten zumindest die Grundbedürfnisse der Asylsuchenden berücksichtigt werden. „Egal ob die Betroffenen letztendlich als Flüchtlinge anerkannt werden oder nicht, die Menschenwürde und sozialen Rechte gelten für alle Menschen gleichermaßen“, so Pinter weiter.
Neben humanitären Bedenken würde diese neue Regelung zusätzliche Probleme mit sich bringen. Mit dem Verlust der Grundversorgung wären die Betroffenen in Österreich praktisch nicht mehr auffindbar, da sie keine Wohnadresse mehr haben. Auch die persönliche Zustellung von behördlichen Dokumenten wäre nicht mehr möglich.
UNHCR appelliert außerdem an die ParlamentarierInnen, im Rahmen der Gesetzesänderungen besonderes Augenmerk auf subsidiär Schutzberechtigte zu legen und ihre Rechte zu stärken. Zudem vermisst UNHCR im vorliegenden Entwurf eine adäquate Verankerung von Schutz und Unterstützung für besonders Schutzbedürftige wie zum Bespiel unbegleitete minderjährige Asylsuchende. Ein weiterer wichtiger Punkt, der bis dato nicht realisiert wurde, ist die Verankerung von Rechtsberatung in allen Verfahrensstadien.