UNHCR warnt vor Einschränkung des Flüchtlingsschutzes durch geplante Gesetzesänderung
UNHCR warnt vor Einschränkung des Flüchtlingsschutzes durch geplante Gesetzesänderung
WIEN, Österreich – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zeigt sich besorgt über den am Freitag bekannt gewordenen Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Durch das geplante Gesetz soll für Asylsuchende der Zugang zu Asylverfahren stark eingeschränkt werden. Ein Großteil der schutzsuchenden Menschen könnte mit Hilfe einer Notstandsverordnung künftig durch Schnellverfahren an der Grenze ohne Einleitung eines Asylverfahrens in die Nachbarländer zurückgeschickt werden.
„Der Zugang zu einem Asylverfahren ist ein Grundpfeiler des internationalen Flüchtlingsschutzes. Mit der geplanten Gesetzesänderung käme es in Österreich zu massiven Einschnitten im Flüchtlingsschutz“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. Nach Ansicht von UNHCR sollten alle Menschen, die in Österreich um Schutz ansuchen wollen, sowohl Zugang zum Hoheitsgebiet als auch zu einem Verfahren haben, das unter anderem das Recht auf Anhörung, Zugang zu umfassender Information, Rechtsberatung sowie das Recht auf ein effektives Rechtsmittel beinhaltet.
Ebenfalls bedenklich findet UNHCR, dass nach den aktuellen Plänen künftig keine spezialisierten AsylexpertInnen eingesetzt, sondern Schnellverfahren an der Grenze von der Polizei durchgeführt werden sollen. Zudem sind im Gesetzesentwurf keine Regelungen enthalten, um auf besondere Bedürfnisse von Menschen auf der Flucht, wie für unbegleitete Minderjährige, alleinstehende Frauen oder alte Menschen, besonders eingehen zu können.
UNHCR ist sich der zweifellos großen Herausforderungen bewusst, die die Aufnahme von fast 90.000 Asylsuchenden in Österreich im vergangenen Jahr mit sich bringt. Einzelstaatliche Maßnahmen, die auf eine Abwehr von Flüchtlingen zielen, wie etwa Grenzschließungen oder die Errichtung von Zäunen, haben in der Vergangenheit jedoch eindrücklich gezeigt, dass sie Probleme nicht lösen, sondern nur verlagern. Gleichzeitig erhöht sich dadurch das Leid der Flüchtlinge.
„Die geplante Aussetzung von Teilen des EU-Asylrechts würde zu einer weiteren Entsolidarisierung innerhalb der EU beitragen. Außerdem steht sie völlig konträr sowohl zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem als auch zur Genfer Flüchtlingskonvention, die beide auf einer Teilung der Verantwortung im Flüchtlingsschutz beruhen“, so Pinter. UNHCR fürchtet durch die geplante Novelle zudem eine Kettenreaktion in weiteren Staaten, wodurch es für Flüchtlinge in Europa immer schwieriger werden könnte, Schutz vor Verfolgung und Krieg zu finden.
UNHCR ruft die Bundesregierung daher dringend dazu auf, die vorliegende Gesetzesänderung nochmals zu überdenken und alle geplanten Maßnahmen im Einklang mit internationalen Standards des Flüchtlingsschutzes sowie im Geiste der europäischen Solidarität zu treffen.