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Die Staaten anerkennen die Bedeutung ergänzender Aufnahmewege für Flüchtlinge

Medienmitteilungen

Die Staaten anerkennen die Bedeutung ergänzender Aufnahmewege für Flüchtlinge

Am 18. Oktober 2024 verabschiedete der Exekutivausschuss des Programms des Hohen Flüchtlingskommissars eine Resolution, in der die Staaten ihre Unterstützung für Resettlement und komplementäre Zugangswege erklärten. Diese sollen dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge bieten.
15 Januar 2025 Auch verfügbar auf:
Switzerland. The High Commissioner addresses the 75th annual plenary session of the Executive Committee

 

Der Exekutivausschuss des Programms des Hohen Kommissars (Excom) verabschiedete eine Resolution, in der die Staaten gemeinsam ihre Unterstützung für ergänzende Aufnahmewege für Flüchtlinge signalisierten. Diese Instrumente bieten dauerhafte Lösungen und Perspektiven für Flüchtlinge. Mit ergänzenden Aufnahmewegen sind sichere und geregelte Zugangswege für Flüchtlinge in Drittstaaten gemeint.

Das Komitee, in dem 102 Staaten vertreten sind, ist das leitende Organ des UNHCR. Neben seiner Kontrollfunktion verabschiedet es jedes Jahr auch Resolutionen im Bereich des Flüchtlingsschutzes. Diese sind zwar nicht bindend, drücken aber die Position der vertretenen Staaten aus und bieten Richtlinien für die nationale Asylpolitik.

Vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Zahl von Vertriebenen bekräftigten die Staaten die Bedeutung internationaler Solidarität

Die Staaten verpflichteten sich insbesondere:

  • Mehr Plätze für das Resettlement besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge bereitzustellen;
  • Erweiterung der komplementären Zugangswege wie humanitäre Aufnahmeprogramme, berufliche Mobilitätsprogramme, akademische Mobilitätsprogramme sowie kommunale oder private Patenschaften;
  • Familienzusammenführungen zu erleichtern und flexible Verfahren anzuwenden, damit Flüchtlinge ihr Recht auf Familienleben wahrnehmen können;
  • Den Zugang zu Informationen über komplementäre Zugangswege in Zusammenarbeit mit UNHCR sowie die Ausstellung von Identitäts- und Reisedokumenten zu erleichtern, um Flüchtlingen Chancen in Drittstaaten zu ermöglichen;
  • Bildung und Ausbildung von Flüchtlingen zu fördern, um ihnen basierend auf ihren Fähigkeiten den Zugang zu Möglichkeiten in Drittstaaten zu ermöglichen.

Diese Verpflichtungen ergänzen die Bemühungen der Aufnahmestaaten, Flüchtlingen eine dauerhafte Integration vor Ort zu ermöglichen, sowie die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, sichere und würdevolle Bedingungen für eine freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer zu schaffen. Die Staaten betonten zudem die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren sowie die Notwendigkeit einer aktiven Einbindung von Flüchtlingen in die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen.

Die Schweiz gehört zu den Staaten, die diese Resolution unterstützt haben. UNHCR begrüsst dieses Engagement. Die Bemühungen der Schweiz zugunsten dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge sollen fortgesetzt werden, unter anderem durch ihr Neuansiedlungsprogramm und den Ausbau bestehender komplementärer Zugangswege.

Weitere Ressourcen :

 

Eine Diskussion über diese Schlussfolgerungen des UNHCR-Exekutivausschusses ist für den 30. Januar 2025 von 15.30 bis 17.00 Uhr geplant. Sie kann online verfolgt werden. Dafür konnen Sie sich bis zum 27. Januar hier registrieren.