Während UNHCR in vielen Krisengebieten Flüchtlinge mit humanitärer Hilfe unterstützt und für ihren Schutz sorgt, liegt der Schwerpunkt der Arbeit von UNHCR in Österreich – wie auch in anderen westeuropäischen Staaten – im Bereich des Rechtsschutzes für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge.

UNHCR beobachtet und kontrolliert die Umsetzung jener österreichischen Gesetze, die Flüchtlinge und Asylsuchende betreffen, nach den Kriterien des internationalen Flüchtlingsrechts, besonders im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951. Ebenso gibt UNHCR regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen ab, um sicherzustellen, dass Asylgesetze im Einklang mit internationalen Standards sind. UNHCR Österreich ist aber nicht operativ ins Asylverfahren involviert.

Eine weitere wesentliche Aufgabe liegt in der Sicherstellung fairer Asylverfahren. Das Asylverfahren selbst wurde in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht geregelt. Ein solches Verfahren ist aber in den westlichen Industrienationen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus unerlässlich. UNHCR arbeitet gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Flüchtlingshilfsorganisationen (NGOs) an der Qualitätssicherung sowie an der Verbesserung der Verfahren und des österreichischen Asylsystems.

Im Rahmen seiner Monitoring-Tätigkeit besucht UNHCR stichprobenartig Asylquartiere und ist im ständigen Austausch mit Asylsuchenden und Flüchtlingen.