Menschen verlassen ihre Heimat aus unterschiedlichsten Gründen: Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen oder auch der Wunsch nach einem besseren Leben veranlassen Menschen dazu, Zuflucht in einem anderen Land zu suchen. Aus völkerrechtlicher Sicht muss man jedoch zwischen jenen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten und jenen, die „freiwillig“ in ein anderes Land reisen, unterscheiden. Mit Hilfe des Asylverfahrens wird festgestellt, wer ein Flüchtling ist.

Flüchtling oder Migrant?

Flüchtlinge werden zur Flucht gezwungen und können nicht gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren. Migrant*innen verlassen ihre Heimat zwar aus nachvollziehbaren Gründen, suchen aber zumeist aus eigenem Antrieb nach Möglichkeiten ihre Lebenssituation zu verbessern. Im Unterschied zu Flüchtlingen können Migrant*innen ohne Gefahr für Leib und Leben in ihre Heimat zurückkehren.

Während Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen beschließen wegzugehen, noch durch ihren Heimatstaat geschützt sind, müssen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen, weil ihr Staat sie nicht mehr schützen kann oder will. Diese unterschiedlichen Schicksale und Beweggründe wirken sich auf die rechtliche Stellung im Ankunftsland aus: Während Staaten in Bezug auf Migrant*innen weitestgehend frei sind, über die Aufnahme zu entscheiden, sind sie durch internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz von Flüchtlingen zu garantieren.

Auf der Suche nach Schutz in einem anderen Land, müssen Flüchtlinge häufig gefährliche Wege in Kauf nehmen. Weil sie ihre Heimat häufig überstürzt verlassen mussten oder die entsprechenden Behörden im Land fehlen, haben Flüchtlinge oft keine Reisedokumente bei sich. Deshalb bleibt ihnen meist keine andere Möglichkeit, als sich skrupellosen Schlepper*innen anzuvertrauen, die sie über die Grenze bringen. Viele bezahlen für die Reise in eine bessere Zukunft nicht nur viel Geld, sondern auch mit ihrem Leben.