Die Bedeutung der New Yorker Erklärung

Die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten (New Yorker Erklärung) ist in Zeiten von Flüchtlingsströmen von bislang beispiellosem Ausmaß ein Meilenstein für die weltweite Solidarität und für den Schutz von Flüchtlingen. Das von den Mitgliedstaaten vereinbarte Verpflichtungspaket spiegelt wider, dass der Schutz derjenigen Personen, die zur Flucht gezwungen sind, und die Unterstützung der Aufnahmestaaten eine gemeinsame internationale Verantwortung darstellen, eine Verantwortung, die auf gerechtere und verlässlichere Weise wahrgenommen werden muss.

Die New Yorker Erklärung bittet UNHCR, die Anwendung des umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF) in konkreten Situationen in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Staaten und unter Einbeziehung anderer Institutionen der Vereinten Nationen und maßgeblicher Interessenträger*innen zu erarbeiten und einzuleiten. Der CRRF nennt zentrale Elemente von umfassenden Flüchtlingshilfemaßnahmen für jegliche große Flüchtlingsströme. Dazu gehören Schnelligkeit und gute Ausstattung bei Empfang und Aufnahme, Unterstützung bei der Erfüllung unmittelbarer und laufender Bedürfnisse (wie zum Beispiel in Hinblick auf Schutz, Gesundheit und Bildung), Hilfe für lokale und nationale Einrichtungen und Gemeinschaften, die die Menschen aufnehmen sowie erweiterte Lösungsmöglichkeiten.

Die Ergebnisse der praktischen Anwendung des CRRF fließen in die Erarbeitung eines globalen Pakts für Flüchtlinge ein, der in den Jahresbericht des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen an die Generalversammlung im Jahr 2018 aufgenommen wird.

Umsetzung des Umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingshilfemaßnahmen

Der Hohe Flüchtlingskommissar hat eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die die Erarbeitung und Einleitung des CRRF in unterschiedlichen Situationen unterstützt. Der Arbeitsgruppe gehören interne Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, des Privatsektors und humanitärer Einrichtungen an.

Die Entwicklung des CRRF kann als Zyklus mit drei Aspekten aufgefasst werden:

  • Konsultation mit relevanten Akteur*innen
  • Praktische Anwendung in einigen Ländern und Situationen
  • Evaluierung und Verbesserung

Konsultation mit relevanten Akteur*innen

UNHCR hat umfangreiche Konsultationen mit Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor, UN-Organisationen, Entwicklungspartner*innen, internationalen Finanzinstitutionen und anderen Akteur*innen aufgenommen. Innerhalb des ersten Monats ihres Bestehens im Oktober hat die Arbeitsgruppe bilaterale Gespräche mit über 60 Gesprächspartner*innen geführt.

Auf lokaler, nationaler und globaler Ebene werden außerdem so weit wie möglich bestehende Koordinationsmechanismen und Konsultationsnetzwerke genutzt. Dies entspricht dem Konzept des CRRF, der kein neuer Koordinationsmechanismus ist, sondern auf bestehenden Mechanismen aufbaut wie dem Treuhandfonds, den Plänen für Humanitäre Maßnahmen (HRP), den Plänen für Flüchtlingshilfemaßnahmen (RRP) und dem Flüchtlingskoordinierungsmodell sowie auf Entwicklungsverfahren, die von den Vereinten Nationen (wie etwa UNDAF), Mitgliedstaaten, regionalen Einrichtungen und internationalen Finanzinstitutionen angewandt werden.

UNHCR wird die Mitgliedstaaten, internationale Organisationen, NGOs und UN-Organisationen regelmäßig in Genf unterrichten. Die Arbeitsgruppe wird außerdem die UN-Mitgliedstaaten über Anlaufstellen einbinden. Zusätzlich wird eine Exekutivkomitee-Beratungsgruppe, der der Vorsitzende des UNHCR-Exekutivkomitees sowie seine Vorgänger*innen und Nachfolger*innen angehören, ihre Kenntnisse in die Entwicklung des CRRF einbringen und Unterstützung leisten für regionale Konsultationen. Parallel zu diesen laufenden globalen Konsultationen hat UNHCR bei bestätigten CRRF-Pilot-Situationen Konsultationen auf nationaler Ebene eingeleitet.

2017 beschäftigen sich sowohl die jährlichen Konsultationen zwischen UNHCR und NGOs sowie auch der Dialog über internationalen Flüchtlingsschutz des Hohen Flüchtlingskommissars mit dem CRRF, seiner Durchführung und der Entwicklung des globalen Pakts für Flüchtlinge. UNHCR wird während der Anwendung des CRRF und der Vorbereitung des globalen Pakts für Flüchtlinge eine enge Zusammenarbeit mit den von der New Yorker Erklärung geleiteten Verfahren gewährleisten und Möglichkeiten für Gespräche in relevanten Foren suchen, einschließlich größerer Veranstaltungen der Zivilgesellschaft, des privaten Sektors und der Entwicklungseinrichtungen.

Praktische Anwendung in einigen Ländern und Situationen

UNHCR arbeitet für die ersten Anwendungen des CRRF in einigen unterschiedlichen konkreten Kontexten mit den Mitgliedstaaten und nationalen, lokalen und internationalen Partner*innen zusammen. Aufgrund der bisherigen Konsultationen erwartet UNHCR, dass der CRRF in einigen Ländern und Situationen umgesetzt werden kann. Drei Regierungen afrikanischer Staaten – von Somalia, Uganda und der Vereinigten Republik Tansania – haben bereits Interesse an einer Teilnahme an der Pilotumsetzung bekundet. Gleichzeitig untersucht UNHCR Möglichkeiten mit Ländern in Asien und Lateinamerika. Es werden weitere Konsultationen zur Anwendung des CRRF auf neue Notfallsituationen und auf Kontexte stattfinden, die über bestimmte Pilotumsetzungen hinausgehen.

Die New Yorker Erklärung gibt zwar keine Einzelheiten zur Auswahl von Pilotsituationen an, jedoch gehören zu den relevanten Faktoren:

  • Einverständnis und aktives Engagement des betroffenen Staats sowie Unterstützung der Geber*innengemeinschaft
  • Das Fortschrittspotenzial und die Erfahrungen in Hinblick auf eines oder mehrere der Ziele (den Druck auf Aufnahmestaaten mindern, die Eigenständigkeit der Flüchtlinge erhöhen, den Zugang zu Drittlandlösungen erweitern und in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde fördern).
  • Unterschiedliche Akteur*innen der Zivilgesellschaft (z. B. NROs aus der humanitären Hilfe und Entwicklung, der Privatsektor, akademische Einrichtungen, Medien) tragen zur Gestaltung und Umsetzung der Pilotanwendung bei.
  • „Eine Reihe konkreter Situationen“ unter den Pilotanwendungen mit Merkmalen wie regionale Vielfalt und unterschiedliche Phasen (neue Notsituation, verfestigte Situation, langwierige Situation).

Evaluierung und Verbesserung

UNHCR sucht nach Möglichkeiten, die Umsetzung des CRRF in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und wichtigen Interessenträger*innen zu evaluieren und zu verbessern. Regelmäßige Überprüfungen werden kurzfristige Anpassungen und die Evaluierung aller Pilotanwendungen unterstützen. Aus ihnen können ferner Erfahrungen gewonnen werden, die in die Entwicklung eines Entwurfs für einen globalen Pakts für Flüchtlinge einfließen.

UNHCR erkennt an, dass in Hinblick auf viele Elemente des CRRF bereits wichtige Arbeit in vielen anderen Kontexten geleistet wird – zum Beispiel Prävention von und Maßnahmen bei sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt oder innovative Formen der Bereitstellung von Hilfe wie Barleistungen – und wird danach streben, wichtige thematische Erfahrungen von Ländern zu integrieren, die nicht formal als Pilotland identifiziert wurden.