Der Globale Pakt für Flüchtlinge wurde als Teil der diesjährigen UNHCR-Resolution angenommen. Er baut auf bestehendem internationalem Flüchtlingsrecht auf, vor allem auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend, sondern ist eine Blaupause zur Förderung internationaler Zusammenarbeit im Flüchtlingsschutz.

Der Pakt besteht aus zwei Teilen:

  • Dem umfassenden Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF), dem die Mitgliedstaaten durch die New Yorker Erklärung bereits zugestimmt haben, ergänzt durch eine Präambel und eine Schlussbemerkung.
  • Dem Aktionsprogramm (Programme of Action), das auf bewährte Praktiken aus der ganzen Welt zurückgreift und konkrete Handlungsweisen festlegt, die von den UN-Mitgliedsstaaten und anderen Ländern zur Umsetzung der Prinzipien aus der New Yorker Erklärung ergriffen werden müssen. Das Aktionsprogramm bildet eine Blaupause, die sicherstellen soll, dass Flüchtlinge einen besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung bekommen, die Möglichkeit erhalten, ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können und von Anfang an in ihre Aufnahmegemeinschaften inkludiert werden. Es zeigt außerdem konkrete Wege auf, wie Aufnahmeländer besser unterstützt werden können. Dazu gehören unter anderem eine Ausweitung von humanitären Aufnahmeprogrammen oder die Bereitstellung von ExpertInnen und Fachwissen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge verfolgt die folgenden vier zentralen Ziele:

  • Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern.
  • Die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern.
  • Den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten.
  • Die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Den Globalen Pakt für Flüchtlinge können Sie hier in der offiziellen deutschen Übersetzung lesen.

 

Von der New Yorker Erklärung zum Weg zum Globalen Pakt für Flüchtlinge

Am 19. September 2016 verabschiedeten die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und MigrantInnen. Sie soll dazu beitragen, als Weltgemeinschaft besser auf große Flucht- und Migrationsbewegungen zu reagieren.

Die Mitgliedstaaten bekräftigten mit der New Yorker Erklärung ihre Verpflichtung, die Menschenrechte von Flüchtlingen und MigrantInnen im vollen Umfang zu respektieren. Zudem sagten sie damit denjenigen Ländern Unterstützung zu, die von großen Fluchtbewegungen am meisten betroffen sind.

Mit der New Yorker Erklärung wurden also zwei Prozesse angestoßen. Ein Prozess hat zum sogenannten UN-Migrationspakt geführt, der andere zum Globalen Pakt für Flüchtlinge. Während der Migrationspakt von den UN-Mitgliedsstaaten erarbeitet wurde, ist UNHCR durch die New Yorker Erklärung mit der Erarbeitung des Flüchtlingspakts beauftragt worden.

Von 2016 bis 2018 hat UNHCR durch drei miteinander verbundenen Prozesse den Globalen Pakt für Flüchtlinge erarbeitet:

  1. Durch die Anwendung des umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF) in einigen ausgewählten Ländern und Flüchtlingssituationen.
  2. Mittels thematischer Diskussionen über die wesentlichen Aspekte des CRRF mit Flüchtlingen, UN-Mitgliedsstaaten, NGOs, Experten, akademischen Einrichtungen und weiteren maßgeblichen Akteuren. Weitere Informationen zu den thematischen Diskussionen (auf Englisch).
  3. Über eine Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte und der ‚lessons learned‘.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge und der Globale Pakt für Migration

Die New Yorker Erklärung setzte zusätzlich zum Globalen Pakt für Flüchtlinge einen unabhängig davon laufenden Prozess für die Verhandlungen über einen globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) in Gang und wurde am 19. Dezember 2018 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Der GCM enthält eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration in all ihren Dimensionen. Die Ausarbeitung des GCM wurde von den Mitgliedstaaten geleitet, mit Unterstützung des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Migrationsfragen, IOM, UN-Sekretariat und anderen Interessensvertretern.