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Am 14. Mai 2024 hat die Europäische Union (EU) nach jahrelangen Verhandlungen ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet: den sogenannten EU-Pakt zu Asyl und Migration. Dieses Paket wird wesentliche Änderungen des europäischen Asylrechts mit sich bringen.
Am 14. Mai 2024 hat die Europäische Union (EU) nach jahrelangen Verhandlungen ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet: den sogenannten EU-Pakt zu Asyl und Migration. Dieses Paket wird wesentliche Änderungen des europäischen Asylrechts mit sich bringen. Es war nicht einfach, die unterschiedlichen Interessen der EU-Mitgliedstaaten zusammenzubringen. Das Ergebnis ist daher ein Kompromiss, der Verschärfungen des Europäischen Asylrechts enthält, insbesondere im Zusammenhang der neuen Grenzverfahren. Es gibt aber auch positive Entwicklungen, zum Beispiel einen rechtsverbindlichen europäischen Solidaritätsmechanismus.
UNHCR unterstützt den Pakt grundsätzlich. Er bietet eine Basis für eine gemeinsame, am Flüchtlingsschutz orientierte europäische Lösung der gegenwärtigen Herausforderungen. Allerdings ist entscheidend, dass die Umsetzung tatsächlich im Sinne des Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes erfolgt. Ob dies tatsächlich geschehen wird, bleibt angesichts der aktuellen Debatten in vielen europäischen Ländern fraglich. Hier ist weiterhin Engagement gefragt, auch in der Schweiz. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, hat sie als Schengen-assoziierter Staat durchaus Möglichkeiten, sich einzubringen.
Zur Orientierung wurden einige Links zusammengestellt, die einen ersten Einblick in die neuen Regelungen sowie in die Position von UNHCR ermöglichen:
Informationen von der Europäischen Union
Europäische Kommission: Informationen zum EU Migrations- und Asylpaket (verfügbar in allen EU-Amtssprachen)
UNHCR Positionspapiere zum Pakt:
Weitere relevante UNHCR Empfehlungen:
Einige Stellungnahmen anderer Akteure:
ECRE editorial: Migration Pact agreement point by point
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