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Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat ein grundsätzliches Reiseverbot für vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen (F-Bewilligung) beschlossen, trotz völkerrechtlicher Bedenken von UNHCR, der UNO-Flüchtlingsorganisation. Damit sind Reisen ins Ausland für vorläufig Aufgenommene nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich.
«Das Festhalten an einem generellen Reiseverbot ist bedauerlich», urteilt Anja Klug, Leiterin des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein. «Das wird der schwierigen Lage zahlreicher Familien, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt wurden und in verschiedenen Schengen-Staaten Zuflucht fanden, nicht gerecht. Es braucht nun konkrete Anstrengungen der Schweiz, um die Familienzusammenführung für vorläufig Aufgenommene zu erleichtern.»
Schwerwiegende Einschränkung der Rechte auf Bewegungsfreiheit und Familienleben
Bereits im Februar dieses Jahres äusserte UNHCR völkerrechtliche Bedenken gegen die geplante Gesetzesänderung, die das Menschenrecht auf Bewegungsfreiheit und das Recht auf Familienleben auf unverhältnismässig einschränkt. UNHCR plädierte für einen Kompromiss, der vorsah, zumindest Reisen in andere Schengen-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben. Auch der Nationalrat hatte noch in der Sommersession ein absolutes Reiseverbot abgelehnt und gewisse Ausnahmen vorgesehen, z.B. für die Ausbildung oder den Besuch von Familienangehörigen sowie von Sport- und Kulturanlässen.
Die verabschiedete Regelung verschlechtert hingegen die Rechtsstellung von Personen mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz weiter. Dazu zählen auch viele Menschen, denen in der Schweiz der Flüchtlings- und Asylstatus aufgrund einer restriktiven Auslegung des Flüchtlingsbegriffs vorenthalten wird, wie z.B. Flüchtlingen aus Bürgerkriegsländern (siehe Studie zur Umsetzung des Flüchtlingsbegriffs in der Schweiz). Nunmehr droht diesen Personen bei einer Reise in einen anderen Staat das Erlöschen der vorläufigen Aufnahme und das Verbot einer Aufenthaltsbewilligung während zehn Jahren.
UNHCR hofft, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) den verbleibenden Gesetzesspielraum auf Verordnungsebene nutzen und in dringenden humanitären Fällen eine Auslandsreise erlauben wird.
Über die vorläufige Aufnahme (Ausweis F)
Die vorläufige Aufnahme wurde 1987 eingeführt und sollte ursprünglich einen kurzfristigen Schutz vor einer Abschiebung gewährleisten. Mittlerweile wird die F-Bewilligung weit über diesen Zweck hinaus auf ein immer breiteres Spektrum von schutzbedürftigen Personen angewendet, darunter auch solche, die für den Rest ihres Lebens auf Schutz angewiesen sind und daher in der Schweiz bleiben werden. Die vorläufige Aufnahme verhindert dabei die Familienzusammenführung während mindestens drei Jahren, erschwert die Integration und verlängert die Sozialhilfeabhängigkeit unter den betroffenen Personen. Heute haben fast 50’000 Personen in der Schweiz eine F-Bewilligung.
Mehr Information im UNHCR Factsheet Vorläufige Aufnahme.
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