Flucht, verursacht durch Verfolgung oder Konfliktsituationen, führt häufig zur Trennung von Familien. Der Familiennachzug stellt für die betroffenen Flüchtlinge oftmals die einzige Möglichkeit dar, wieder ein Familienleben führen zu können.

Im Auftrag des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) hat Stephanie A. Motz mit Unterstützung des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein untersucht, ob der Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz mit menschenrechtlichen und flüchtlingsvölkerrechtlichen Verpflichtungen in Einklang steht. Ein Schwerpunkt der Analyse liegt hierbei auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

Die Studie Familiennachzug für Flüchtlinge in der Schweiz – Rechtsrahmen und strategische Überlegungen zeigt auf, dass rechtliche und praktische Einschränkungen den Familiennachzug für viele Flüchtlinge in der Schweiz erheblich erschweren beziehungsweise verhindern. Insbesondere vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge sehen sich oftmals ausserstande die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Sie bleiben dauerhaft von ihren Familien getrennt. Stark erschwert ist eine Familienzusammenführung unabhängig vom Status auch für Flüchtlingsfamilien, die während der Flucht auseinandergerissen wurden oder die erst nach dem Verlassen des Heimatlandes entstanden sind.

Die Verfasserin kommt deshalb zum Schluss, dass die Schweizer Praxis zum Familiennachzug nicht immer den von der Schweiz eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen entspricht.

Original study in English: "Family Reunification for Refugees in Switzerland – Legal Framework and Strategic Considerations"

Stephanie A. Motz, Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) – October 2017

Vollständige Studie und Kurzfassung

Die Achtung des Familienlebens in Dublin-Verfahren

Studie des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM) „The Protection of Family Unity in Dublin Procedures – Towards a Protection-Oriented Implementation Practice“ von Francesco Maiani, Universität Lausanne – October 2019