Die Arbeit von UNHCR in der Schweiz und in Liechtenstein umfasst die vier Bereiche des globalen Mandats für Staatenlose: Staatenlose Personen identifizieren, Staatenlosigkeit verhindern und vermindern sowie die Rechte staatenloser Personen schützen. Um dieses Mandat für Staatenlose zu erfüllen, arbeitet UNHCR vor allem mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM), ziviligesellschaftlichen Akteuren, wie den Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende, und WissenschaftlerInnen zusammen.

Im November 2018 veröffentlichte das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein eine Studie zur Situation von Staatenlosen in der Schweiz. Diese gibt einen guten Einblick in die Situation von Staatenlosen in der Schweiz, identifiziert Herausforderungen und verfasst darauf basierende Empfehlungen.

Humanrights.ch hat mit Unterstützung des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein ein Mustergesuch um Annerkennung der Staatenlosigkeit entwickelt. Es soll Praktikern und Praktikerinnen aus der Anwaltschaft sowie aus Rechtsberatungsstellen und NGO beim Verfassen von Gesuchen um Anerkennung der Staatenlosigkeit unterstützen. Die Begleitnotiz sowie das Mustergesuch können hier heruntergeladen werden: Mustergesuch und Begleitnotiz.

 

Staatenlose identifizieren

Ein erster Schritt zur Beendigung von Staatenlosigkeit ist die Identifizierung von Staatenlosen. UNHCR setzt sich dafür ein, dass die Schweiz alle Personen, die faktisch staatenlos sind, auch als solche anerkennt, wie dies das Staatenlosenübereinkommen von 1954 vorsieht. Die Identifizierung von Staatenlosen kann auch dadurch gefördert werden, dass ein besserer Zugang zu Informationen sichergestellt wird.

Staatenlosigkeit verhindern

Um Staatenlosigkeit zu vermeiden, setzt sich UNHCR dafür ein, dass möglichst viele Staaten dem Übereinkommen von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und den bestehenden regionalen Übereinkommen beitreten. Liechtenstein ist 2009 dem Übereinkommen von 1961 beigetreten. Die Schweiz ist dem Übereinkommen von 1961 jedoch noch nicht beigetreten. Zudem sind bislang weder die Schweiz noch Liechtenstein Vertragsstaaten der Übereinkommen, die auf europäischer Ebene geschaffen wurden, um Staatenlosigkeit zu vermeiden: Das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 und die Konvention des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge von 2006.

Staatenlosigkeit vermindern

Wir setzen uns dafür ein, dass staatenlose Personen die Möglichkeit haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein haben das Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ratifiziert und sich dazu bereit erklärt, die Einbürgerung staatenloser Personen so weit wie möglich zu erleichtern. Bislang enthalten das schweizerische und das liechtensteinische Bürgerrechtsgesetz jedoch lediglich spezielle Einbürgerungsbestimmungen für staatenlose Kinder.

Staatenlose schützen

Wir setzen uns ebenfalls für die Einführung von formellen Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit ein, damit die Rechte staatenloser Personen bis zum Erwerb einer Staatsangehörigkeit geschützt werden können. In der Schweiz existiert ein solches Verfahren, es wird aber auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts durchgeführt, dass der besonderen Situation von Staatenlosen nicht ausreichend Rechnung trägt. In Liechtenstein gibt es kein formalisiertes Verfahren. In der Schweiz können Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht werden. Beschwerde kann beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Infolge der Anerkennung haben staatenlose Personen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können einen Pass beantragen.

Staatenlosigkeit verhindern, Staatenlose schützen

Hier finden Sie kurz zusammengefasst Informationen für die Schweiz und Liechtenstein.

Studie zu Staatenlosigkeit in der Schweiz

Hier finden Sie alle Informationen zur UNHCR-Studie und Empfehlungen zu Staatenlosigkeit in der Schweiz.

Weitere Dokumente zu Staatenlosigkeit auf Refworld

Hier finden Sie unter anderem UNHCRs Studien zu Staatenlosigkeit in verschiedenen europäischen Ländern [EN].