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Europa, Corona und die Menschenrechte: Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für den Flüchtlingsschutz

20. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz: 22-23. Juni 2020

13 Mai 2020

19. Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz. © EAzB Fotograf: Esteve Franquesa

Das diesjährige Symposium findet digital statt und steht im Zeichen dreier Ereignisse:
Die Europäische Menschenrechtskonvention wird 70 Jahre alt und steht erheblich unter Druck. Sie ist im Flüchtlingsschutz, aber auch für Demokratie und Minderheitenrechte in ganz Europa unverzichtbar, was es umfassend zu würdigen gilt. Dabei werden auch die derzeitigen Herausforderungen in Umsetzung der Urteile und Reformbestrebungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beleuchtet.

Weiterhin steht die deutsche EU-Ratspräsidentschaft kurz bevor: Im finnischen Tampere fiel der „Startschuss“ für eine gemeinsame europäische Asylpolitik. Heute, mehr als 20 Jahre später, wird Deutschland ab Juni 2020 zum 13. Mal die EU-Ratspräsidentschaft innehaben. Die Erwartungen sind hoch, eine Einigung beim angekündigten Asyl- und Migrationspakt der Kommission zu erzielen. Die Mitgliedstaaten können sich bisher nicht auf eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verständigen. Die Bundesregierung steht daher vor der großen Aufgabe und Chance, den Geist von Tampere wieder zu beleben.

Hinzu kommt die Corona-Pandemie, in der es auch im Flüchtlingsschutz eminent wichtig ist, ob und wie lange etwaige Einschränkungen verhältnismäßig sind. Die Rechte der besonders Verwundbaren müssen hierbei vor allem berücksichtigt werden – beim Umgang mit Fristen bis zur zivilen Seenotrettung.

Beim diesjährigen Symposium wird durch die neue Partnerschaft mit Brot für die Welt und Misereor außerdem ein weiterer Schwerpunkt bei den Auswirkungen der Migrationskontrolle auf die Entwicklungszusammenarbeit liegen.

Das Symposium bietet VertreterInnen aus Politik und Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen, Menschen mit Fluchtgeschichte und freiwillig Engagierten ein Forum für intensiven Austausch. Wie in den Vorjahren werden die Diskussionen im Plenum durch Arbeitsforen zu aktuellen Brennpunkten des Flüchtlingsschutzes ergänzt. Wir laden die unterschiedlichen Akteure herzlich ein, den offenen und konstruktiven Austausch zum Flüchtlingsschutz zu suchen und auch auf digitalen Wegen, best-practice-Modelle und Lösungswege zu diskutieren.

Wir laden Sie herzlich ein, in diesem Jahr digital dabei zu sein und mitzudiskutieren!

In Kürze finden Sie auf der Website der Evangelischen Akademie zu Berlin auch die Anmeldemöglichkeit für die drei Webinare des diesjährigen Symposiums zum Thema „Menschenwürde in der Praxis“:

  1. Mai 2020: Coronabedingte Freiheitsentziehungen
  2. Juni 2020: Aktuelle Rechtsfragen im AsylbLG
  3. Juni 2020: Identitätsklärung bei Geflüchteten

Das Programm finden Sie unter: https://www.eaberlin.de/seminars/data/2020/pol/20-berliner-symposium-zum-fluechtlingsschutz/

Dort finden Sie auch die Möglichkeit sich anzumelden.

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