Enge Zusammenarbeit von BAMF und UNHCR vereinbart
Enge Zusammenarbeit von BAMF und UNHCR vereinbart
Ziel der Vereinbarung ist die bestmögliche praktische Umsetzung des Abkommens über die Rechte der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, der Genfer Flüchtlingskonvention, in Deutschland. So steht es in der Präambel der neuen Vereinbarung, mit der die langjährige Zusammenarbeit der beiden Organisationen formal festgeschrieben wird.
Mit der Vereinbarung werden die Grundsätze der Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Asylverfahren, festgelegt. UNHCR und BAMF vereinbaren künftig jährlich in einem Arbeitsprogramm konkrete Maßnahmen für den Zeitraum eines Jahres. Neben regelmäßigen Treffen auf Leitungs- wie auf Arbeitsebenen werden sich beide Partner regelmäßig zu Sachthemen austauschen. Dazu gehört beispielsweise die Familienzusammenführung bei Dublin-Verfahren oder der Austausch von Informationen über die Herkunftsländer.
Wir kooperieren in dem Bewusstsein um die Verantwortung, den bestmöglichen Schutz für diejenigen Menschen zu bieten, die unseren Schutz benötigen", so BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer direkt nach der Unterzeichnung. "UNHCR weltweit und das BAMF in Deutschland sorgen dafür, dass Asyl und Flüchtlingsschutz ein hohes rechtsstaatliches Gut bleiben wird."
Was das BAMF in den vergangenen Jahren geleistet hat, ist enorm, sagt UNHCR-Repräsentant Bartsch. "Als Wächter der Genfer Flüchtlingskonvention hatten wir aber Kritik an der Qualität der Verfahren. Weil auch wir wollen, dass diese weiter verbessert wird, bieten wir gern eine vertiefte Zusammenarbeit an und wollen die Erfahrung aus unserer Arbeit in fast 130 Ländern dieser Erde einbringen – als Partner, und Beobachter."
Bereits seit Jahren unterhält UNHCR ein Büro in der BAMF-Zentrale in Nürnberg. Die über dieses Büro bestehenden kurzen Wege ermöglichen es, dass die vereinbarten Maßnahmen und Ziele auch zukünftig schnell umgesetzt werden.