Staatenlose Frauen, Männer und Kinder können kein Land offiziell als ihre Heimat bezeichnen. Dieser Umstand bewirkt, dass sich Staatenlose häufig in einem rechtlichen Schwebezustand befinden, denn sie werden durch nationale Gesetze nicht ausreichend geschützt. Im schlechtesten Fall haben Staatenlose nicht einmal Zugang zu Bildung oder zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen nicht frei reisen und sind von der politischen Teilnahme, aber auch von grundlegenden Sozialleistungen eines Staates ausgeschlossen.

Mandat und Kampagne von UNHCR

Da sich die Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen oft überschneiden und eine speziell für Staatenlose eingerichtete Organisation nicht existierte, hat die UN-Generalversammlung UNHCR ein spezielles Mandat für Staatenlose übertragen. UNHCR leistet seitdem rechtliche Hilfe und arbeitet mit Regierungen an der Vermeidung und Beendigung von Staatenlosigkeit. Die UN-Generalversammlung hat UNHCR im Speziellen auch damit beauftragt, den Beitritt der Staaten zu den beiden Staatenlosigkeits-Übereinkommen aktiv zu fördern und die Umsetzung der Konventionen zu überwachen. Kurz vor dem 50. Jahrestag der Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit hat UNHCR die iBelong-Kampagne gegen Staatenlosigkeit gestartet. Ziel ist es, das Problem von Staatenlosigkeit sichtbar zu machen, daran zu arbeiten, dass mehr Staaten den Konventionen beitreten und langfristig Millionen Staatenlosen eine Perspektive als vollwertige StaatsbürgerInnen zu geben.

Die Ursachen von Staatenlosigkeit

Dass ein Mensch staatenlos ist kann viele Ursachen haben. So kann bereits ein neugeborenes Kind staatenlos sein, da nicht alle Länder Kinder bei der Geburt automatisch registrieren. Kinder staatenloser Eltern beginnen ihr Leben ebenfalls als Staatenlose. Zusätzlich gibt es verschiedene Gründe, weshalb man eine vorhandene Staatsbürgerschaft verlieren kann: Staatsauflösungen, Gebietsabtretungen, „Treueverletzungen“ gegenüber dem Staat, manchmal sogar Heirat bzw. Scheidung oder auch die willkürliche Entziehung der Staatsbürgerschaft.

Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden eine Reihe völkerrechtlicher Instrumente entwickelt, um das Problem der Staatenlosigkeit einzudämmen und die Situation der Betroffenen zu verbessern. Das „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954″ und das „Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961″ zählen zu den wichtigsten Dokumenten. Österreich hat das Übereinkommen von 1961 im Jahr 1972 ratifiziert und jenes von 1954 im Jahr 2008. Die weltweite Zahl der staatenlosen Personen ist sehr hoch – grobe Schätzungen gehen von 10 Millionen Menschen aus. Mangels eines Feststellungsverfahrens gibt es aber keine exakte Statistik.

Handbuch über den Schutz staatenloser Personen

Gemäss dem Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen, Genf 2014 (deutsche Version 2016).

Weitere Dokumente zu Staatenlosigkeit auf Refworld

Hier finden Sie thematisch geordnete Dokumente zu Staatenlosigkeit weltweit (auf Englisch).