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Neue Studie über subsidiär Schutzberechtigte

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Neue Studie über subsidiär Schutzberechtigte

17 März 2015

WIEN, Österreich – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat heute eine Studie über die Situation von subsidiär Schutzberechtigten in Österreich veröffentlicht. Anlässlich der Studienpräsentation forderte UNHCR erneut eine Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten mit Flüchtlingen, die in der aktuellen Asylgesetz-Novelle bereits großteils umgesetzt werden könnte.

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die aus ihrem Heimatland vor Gewalt, unmenschlicher Behandlung oder anderer ernsthafter Bedrohung flüchten mussten und mit Flüchtlingen ein sehr ähnliches Schicksal teilen. Sie sind legal in Österreich und nur wenige können in ihre Heimat zurückkehren. Trotzdem verfügen sie aber nicht über die gleichen Rechte und Unterstützungsleistungen, was zu schwer überwindbaren Integrationshindernissen führt, wie die aktuelle UNHCR-Studie belegt.

Ein wesentliches Problem stellt die zeitliche Befristung ihres Aufenthalts auf ein bzw. zwei Jahre dar, die für Flüchtlinge nicht gilt. Auch der Begriff des subsidiären Schutzes an sich ist der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt und führt häufig zu Benachteiligungen. „Sowohl ArbeitgeberInnen als auch VermieterInnen werden oft stutzig, wenn sie von der zeitlichen Befristung erfahren und subsidiär Schutzberechtigte haben deshalb bei der Vergabe von Arbeitsplätzen und Wohnungen oft das Nachsehen. Einfache Dinge wie der Abschluss eines Handyvertrages oder Käufe auf Raten werden zu unüberwindbaren Hürden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, anlässlich der Studienpräsentation. Viele Schutzberechtigte berichteten im Rahmen der Studie außerdem von großer Unsicherheit und existenziellen Ängsten vor der Verlängerung des Aufenthaltstitels.

Auch der Zugang zu Sozialleistungen wie Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld und teilweise zu Leistungen aus der Mindestsicherung ist für subsidiär Schutzberechtigte eingeschränkt,

und häufig können sie keine Gemeindewohnungen beziehen. „In der Praxis bedeutet das, dass subsidiär Schutzberechtigte oft den Sprung aus den Grundversorgungsquartieren heraus nicht schaffen, die aber für Asylsuchende gedacht sind. Durch die fehlende Unterstützung bleiben sie in einem Kreislauf von prekären Lebensbedingungen bei gleichzeitiger Abhängigkeit von staatlichen Leistungen gefangen“, so Pinter weiter.

Ein weiteres Integrationshemmnis ist, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Familienangehörigen erst nach einer Frist von einem Jahr nach Österreich holen können. Und auch das Erlangen der Staatsbürgerschaft ist für subsidiär Schutzberechtigte extrem schwierig.

In der vorliegenden Studie hat UNHCR anhand von Literatur, Gesprächen mit subsidiär Schutzberechtigten und ExpertInnen eine umfassende Situationsanalyse vorgenommen. Neben der grundlegenden Empfehlung, subsidiär Schutzberechtigte mit Flüchtlingen gleichzustellen, werden neun Themenbereiche mit Einzelempfehlungen skizziert, die künftig subsidiär Schutzberechtigten den Weg in die Mitte der Gesellschaft erleichtern sollen.

„Eine Gleichstellung mit Flüchtlingen würde für subsidiär Schutzberechtigte ein Türöffner zu vielen Chancen sein und viele gleichzeitig aus sehr prekären Lebensbedingungen befreien. Eine verstärkte Integrationsunterstützung würde außerdem nicht nur die Lebenssituation der Schutzberechtigten nachhaltig verbessern sondern auch positive Auswirkungen auf Aufnahmegesellschaft und Volkswirtschaft haben“, sagt Pinter.

Die einzelnen Empfehlungen enthalten unter anderem die Ausstellung eines unbefristeten Aufenthaltstitels, der Zugang zu allen Leistungen der Mindestsicherung, zu Sozialleistungen wie zu Leistungen aus der Wohnbauförderung.

Ebenso sollten subsidiär Schutzberechtigte – genau so wie Flüchtlinge – ihre Familie ohne Wartefrist nach Österreich holen können und der Zugang zur Staatsbürgerschaft erleichtert werden.

In Österreich wurde in den letzten Jahren jeweils rund 2.000 Menschen subsidiärer Schutz gewährt. Nach UNHCR-Schätzungen befanden sich Ende 2013 rund 15.000 subsidiär Schutzberechtigte in Österreich. Für 2014 liegen von österreichischen Behörden momentan noch keine Zahlen vor.