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Asylsystem in Griechenland trotz Reform mangelhaft

Medienmitteilungen

Asylsystem in Griechenland trotz Reform mangelhaft

30 Januar 2015 Auch verfügbar auf:

ATHEN, Griechenland – In einem Bericht, der auf einer Prüfung aus dem letzten Quartal des vergangenen Jahres beruht, empfiehlt UNHCR zudem, Asylsuchende nicht aus anderen Staaten der Europäischen Union nach Griechenland zurückzuschicken. UNHCR bleibt damit bei der Empfehlung, die erstmals 2008 gegeben wurde. Diese bezieht sich sowohl auf Überstellungen, die zwischen zwei Staaten durchgeführt werden als auch auf solche unter dem Dublin-Übereinkommen der EU, das bestimmt, in welchem Land ein Asylantrag bearbeitet wird.

Die Zahlen der Flüchtlinge und Migranten, die im vergangenen Jahr über das Meer nach Griechenland kamen, sind dramatisch angestiegen. Insgesamt sind rund 43.500 Menschen über das Mittelmeer gekommen, ein Anstieg um 280 Prozent im Vergleich zu 2013. Rund 60 Prozent der Ankömmlinge waren Syrer, zudem wurde auch eine signifikante Zahl afghanischer, somalischer und eritreischer Staatsbürger registriert. Viele reisen in andere EU-Staaten weiter.

Mängel im Asylsystem

Trotz der Reformen gibt es weiterhin Probleme im griechischen Asylsystem. Dazu zählen: Schwierigkeiten im Zugang zu einem Asylverfahren, ein Rückstau von Fällen ohne Entscheidung unter den alten Verfahrensbestimmungen, die Gefahr willkürlicher Inhaftierung, inadäquate Aufnahmebedingungen, fehlende Identifizierung und Unterstützung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, sogenannte ‚push-backs‘ an den Grenzen, mangelnde Integrationschancen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen sowie fremdenfeindliche und rassistische Gewalt.

Der Zugang zu einem Asylverfahren bleibt aufgrund mangelndem Personals zur Bearbeitung von Anträgen und fehlender entsprechender regionaler Behördenstellen erschwert. Eine Person, die um Asyl ansuchen möchte und sich nicht unverzüglich registriert, riskiert zurückgeschickt zu werden. Damit droht den Betroffenen potenziell das sogenannte ‚Refoulement‘ – die Abschiebung in ein Land, in dem das Leben und die Freiheit des Individuums in Gefahr ist.

Lange Bearbeitungszeiten, ungenügende Unterkünfte

Trotz der Bemühungen der Behörden, den Rückstau von rund 37.000 Anträgen unter der alten Asylverfahrenbestimmung abzubauen, gibt es immer noch einen großen Bearbeitungsrückstand. Menschen, die um Asyl ansuchen, können ohne entsprechende Prüfung inhaftiert werden und auch ohne dass entsprechende Alternativen in Betracht gezogen würden. Andere, die während der Haft einen Asylantrag stellen, müssen dort verbleiben bis ihr Antrag registriert wurde, was Monate dauern kann.

Unterkünfte für Asysuchende sind knapp und die Betreuung ist ungenügend. Dies ist besonders besorgniserregend mit Blick auf verletzliche Menschen wie unbegleitete Kinder und Jugendliche sowie alleinstehende Frauen. Die nationale Rechtslage schreibt vor, dass der Identifizierung, Unterstützung und Schutz dieser Gruppen besondere Aufmerksamkeit geschenkt und priorisiert werden soll. Die Umsetzung in die Praxis ist jedoch schwierig. Den NGOs, die vorhandene Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und unbegleitete Minderjährige betreiben, fehlen hierzu die notwendigen finanziellen Mittel. Es besteht die reale Gefahr, dass deren Betrieb eingestellt werden muss.

Schlechte Behandlung von Flüchtlingen und Migranten

UNHCR ist zudem besorgt über Berichte zur Behandlung von Flüchtlingen und Migranten an der Grenze. Dokumentiert sind Aussagen über informelle Rückführungen (push-backs) an den griechisch-türkischen Land- und Seegrenzen.

Verstärkte Kontrollmaßnahmen haben seit 2010 dazu geführt, dass die Zahl der Menschen sinkt, die über die griechisch-türkische Landgrenze einreisen will, hingegen jene steigt, die es über See versuchen.

Die Integrationsaussichten und entsprechende Unterstützung  sind praktisch nicht vorhanden. Viele Betroffene sind deshalb marginalisiert oder gar von der Gesellschaft ausgeschlossen. Zudem ist die Familienzusammenführung für Flüchtlinge mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, Menschen mit subsidiärem Schutzstatus wird dieser rechtliche Anspruch gänzlich vorenthalten.

Besonders schwierig ist es auch, eine Unterkunft zu finden. Es gibt keinen spezifischen sozialen Wohnraum oder alternative Unterstützung. Zudem fehlt eine zielgerichtete nationale Strategie, um die Beschäftigung von Flüchtlingen zu fördern. Als Folge enden viele in der Verelendung.

Fremdenfeindliche und rassistische Gewalt erschweren noch weiter die Situation für die Betroffenen. 65 Vorfälle wurden in den ersten neun Monaten des letzten Jahres von einer durch UNHCR unterstützten Dachorganisation von Bürgerrechtsvereinigungen registriert, darunter auch körperliche Angriffe im öffentlichen Raum gegen Migranten und Asylsuchende aufgrund ihrer Hautfarbe und ethnischen Herkunft.

Die aktuelle Zahl der Vorfälle liegt wohl noch weit höher, da lediglich eine geringe Zahl von diesen überhaupt erfasst wird. Die griechischen Behörden haben eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um solche Verbrechen effektiver zu verfolgen und zu verhindern. Verbale und körperliche Übergriffe bleiben aber weiterhin oft ungeahndet.