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COVID-19: Erhöhtes Risiko von geschlechtsspezifischer Gewalt für vertriebene und staatenlose Frauen und Mädchen

Medienmitteilungen

COVID-19: Erhöhtes Risiko von geschlechtsspezifischer Gewalt für vertriebene und staatenlose Frauen und Mädchen

20 April 2020 Auch verfügbar auf:
Eine venezolanische Überlebende sexueller Gewalt erhält Unterstützung in einer sicheren Unterkunft in Riohacha, Kolumbien. © UNHCR/Ruben Salgado Escudero

Weltweit bedroht COVID-19 Menschenleben und verändert Gemeinschaften, aber das Virus verursacht auch massive Schutzrisiken für Frauen und Mädchen, die gezwungen sind, aus ihrer Heimat zu fliehen, warnt die stellvertretende UN-Flüchtlingshochkommissarin für Schutzfragen, Gillian Triggs.

„Wir müssen dem Schutz von geflüchteten, vertriebenen und staatenlosen Frauen und Mädchen während dieser Pandemie dringend Aufmerksamkeit widmen. Sie gehören zu den am meisten gefährdeten Gruppen. Es dürfen keine Türen für Täter offengelassen werden. Und Frauen, die Missbrauch und Gewalt überleben, müssen all die Unterstützung erhalten, die sie brauchen“, sagte Triggs.

Ausgangsbeschränkungen, Abriegelungen und Quarantäne, die weltweit als Reaktion auf die Pandemie eingeführt wurden, haben zu eingeschränkter Bewegungsfreiheit, eingeschränktem Austausch zwischen den Gemeinschaften, der Aussetzung von Unterstützung und einer Verschlechterung der sozioökonomischen Bedingungen geführt. Diese Faktoren verschärfen die Risiken der Gewalt für Partnerinnen, die im selben Haushalt leben, erheblich.

„Einige sind möglicherweise in ihren Unterkünften und Häusern gefangen, mit ihren Peinigern, ohne die Möglichkeit, Abstand nehmen zu können oder Hilfe zu suchen.“

„Andere Frauen und Mädchen ohne Papiere oder jene, die infolge der wirtschaftlichen Krise durch COVID-19 ihre prekäre Existenzgrundlage verloren haben, können von ihren Familien zur Prostitution oder Kinderheirat gezwungen werden. Auch innerhalb des Haushalts sind viele Frauen erhöhten Belastungen ausgesetzt, weil sie alle Betreuungsaufgaben übernehmen müssen.”

Für Überlebende von Gewalt und gefährdete Personen bedeuten die Folgen von COVID-19 auch einen eingeschränkten Zugang zu lebensrettender Unterstützung, z.B. psychosozialen, Gesundheits- und Sicherheitsleistungen. Auferlegte Mobilitätseinschränkungen und Eindämmungsmassnahmen erschweren Frauen den Zugang zu Hilfsangeboten, während einige Angebote, darunter auch die Bereitstellung von sicheren Unterkünften, vorübergehend ausgesetzt, umgewidmet oder eingestellt wurden.

„Die UNHCR-Verantwortlichen für Schutzfragen sind weltweit in höchster Alarmbereitschaft. Unsere lebensrettenden Programme für Frauen und Mädchen, die Gewalt ausgesetzt sind, werden wo immer möglich an die momentane Situation angepasst. An einigen Orten werden sie jetzt von Sozialarbeitern mit Unterstützung ausgebildeter Netzwerke von Freiwilligen aus der Gemeinde verwaltet“, sagte Triggs.

Die vertriebenen Frauen selbst unterstützen die Massnahmen an vorderster Front, indem sie ihre Gemeinden über die Risiken von Gewalt aufklären und Informationen über Präventions- und Gesundheitsmassnahmen bereitstellen. Sie beraten die Überlebenden auch beim Zugang zu verfügbarer und geeigneter Unterstützung.

UNHCR verteilt auch Bargeld-Nothilfen zur Unterstützung von Überlebenden und gefährdeten Frauen. Darüber hinaus werden die Massnahmen im gesamten humanitären Sektor koordiniert, um sicherzustellen, dass die Risiken sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt bei allen Massnahmen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die gesundheitliche Nothilfe, gemindert werden.

„Um das Leben und die Rechte von gefährdeten Frauen zu schützen, müssen Regierungen gemeinsam mit humanitären Akteuren dafür sorgen, dass das steigende Gewaltrisiko für vertriebene und staatenlose Frauen bei der Ausarbeitung der nationalen Präventions-, Reaktions- und Wiederaufbaupläne für COVID-19 berücksichtigt wird”, sagte Triggs.

Das bedeutet, dass sichergestellt werden muss, dass Unterstützung für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt als zentral gesehen wird und für Zwangsvertriebenen zugänglich ist. Dazu gehören Gesundheits- und Sicherheitsdienste für Überlebende, psychosoziale Unterstützung und sichere Unterkünfte. Auch der Zugang zur Justiz für Überlebende darf nicht eingeschränkt werden.

Angesichts der sich verschlechternden sozioökonomischen Bedingungen, mit denen viele Flüchtlingsaufnahmeländer jetzt konfrontiert sind, ist die Unterstützung von Gebern dringend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit wesentlicher geschlechtsspezifischer Dienste zur Gewaltprävention und -reaktion aufrechtzuerhalten, einschliesslich jener Dienste, die von lokalen, von Frauen geführten Organisationen erbracht werden.

„Alle Frauen und Mädchen haben das Recht auf ein Leben frei von allen Formen der Gewalt. Wir müssen den vertriebenen und staatenlosen Frauen und Mädchen beistehen. Wir bekräftigen die Botschaft von UN-Generalsekretär António Guterres und rufen alle Regierungen eindringlich dazu auf, die Sicherheit aller Frauen und Mädchen bei der Reaktion auf die Pandemie an die erste Stelle zu setzen.“