Tagung über die Familienzusammenführung von Flüchtlingen in der Schweiz
Tagung über die Familienzusammenführung von Flüchtlingen in der Schweiz
Flucht, verursacht durch Verfolgung oder Konfliktsituationen, führt häufig zur Trennung von Familien. Der Familiennachzug stellt dabei für die betroffenen Flüchtlinge oftmals die einzige Möglichkeit dar, ihr Recht auf Achtung des Familienlebens wahrzunehmen. Trotz der Verankerung dieses Rechts in verschiedenen Menschenrechtsverträgen, wird dieses in Europa und in der Schweiz mehr und mehr eingeschränkt. In der Schweiz betrifft dies insbesondere, aber nicht nur, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die kein Asyl, sondern nur eine vorläufige Aufnahme erhalten haben („vorläufig aufgenommene Flüchtlinge“) und Flüchtlinge, die nicht als solche anerkannt und lediglich vorläufig aufgenommen wurden („vorläufig aufgenommene AusländerInnen“).
«Dass die Familie voneinander getrennt ist, belastet oft die Gesundheit und das Wohlbefinden der Familienmitglieder und steht ihnen im Weg ihr neues Leben im Aufnahmeland richtig zu beginnen. Diese ständige Unruhe und Unsicherheit, wann und ob man seine Familie wiedersehen wird, beeinflusst den gesamten Integrationsprozess, sei es das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes oder die Berufssuche. Dabei ist zu bedenken, dass eine Mehrheit der Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen dauerhaft in der Schweiz bleiben. Nur die Familienzusammenführung erlaubt die nötige Stabilität wiederherzustellen, die es braucht, um in einem fremden Land Fuss zu fassen. UNHCR ist auch davon überzeugt, dass legale Wege um Familienangehörige zusammenzuführen, die Zahl von Personen, die sonst Reisen über gefährliche Routen antreten würden, reduzieren wird», unterstreicht Anja Klug, Leiterin des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein.
Werden menschenrechtliche Standards von der Schweiz beachtet?
Diese Frage begleitet die Diskussionen der Tagung über «Die Achtung der Familieneinheit von Flüchtlingen in der Schweiz». Die Konferenz, organisiert von CSDM und dem UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein, wird morgen, am 21. November 2017, in Bern stattfinden (Novotel Bern Expo, 14h-18h). Sie wird namentlich die Gelegenheit bieten, die Ergebnisse von zwei Studien zu präsentieren und mit Spezialistinnen und Spezialisten zu diskutieren.
Den einführenden Vortrag der Konferenz hält Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates und Initiator der zweiten Studie. Auf den Vortrag folgen Beiträge durch Vertreterinnen des UNO-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, des CSDM und des Schweizerischen Roten Kreuzes.
Weitere Ressourcen :
- Programm der Tagung
- Studie von Stephanie A. Motz über die Familienzusammenführung in der Schweiz
- Themenpapier des Europarates
Für Zusätzliche Informationen können sie uns gerne Kontaktieren:
Jasmine Caye
Präsidentin des Centre Suisse pour la Défense des Droits des Migrants (CSDM)
M. +41 79 479 07 99
[email protected]
Julia Dao
Kommunikationsverantwortliche, UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein
T. + 41 22 739 85 69
M. + 41 79 204 34 09
[email protected]