UNHCR appelliert an Polen, den Zugang für Asylsuchende sicherzustellen
UNHCR appelliert an Polen, den Zugang für Asylsuchende sicherzustellen
Polen muss sicherstellen, dass Menschen, die international Schutz suchen, Zugang zu Territorium und Asyl in dem Land bekommen – so, wie es die internationalen Verpflichtungen vorsehen, die das Land eingegangen ist. Dazu hat UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, die polnische Regierung aufgefordert.
Am Donnerstag, dem 23. Juli, entschied der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Fall "M.K. und andere gegen Polen", dass Polen mit der Verweigerung des Zugangs zum Asylverfahren gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention verstossen hat.
UNHCR nimmt das Urteils des Gerichtshofs zur Kenntnis und betont erneut seine Bereitschaft, die polnischen Behörden bei der Erfüllung ihrer EU- und internationalen Verpflichtungen zu unterstützen.
Asyl beantragen zu dürfen, ist ein grundlegendes Menschenrecht.
Dieses wird nicht nur durch das EU-, sondern auch das internationale Flüchtlingsrecht, einschliesslich der von Polen unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, geschützt.
"Menschen, die vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz. Ihnen die Einreise an der Grenze zu verweigern, ohne ihre Anträge ordnungsgemäss zu prüfen, steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen des Landes", sagte Anne-Marie Deutschlander, die amtierende UNHCR-Regionaldirektorin für Europa.
UNHCR hat immer wieder das legitime Recht der Staaten, ihre Grenzen zu verwalten, bestätigt. Die Staaten haben sich jedoch auch dazu verpflichtet, diejenigen, die Asyl suchen, zu schützen, indem sie ihnen Zugang zu ihrem Territorium und einer sicheren Aufnahme gestatten. Sichere Grenzverwaltung und die gleichzeitige Erschaffung eines sicheren Hafens für Flüchtlinge schliessen sich nicht aus. UNHCR ist weiterhin bereit, jede Regierung dabei zu unterstützen, diese beiden Bereiche wirksam miteinander zu verbinden.