UNHCR begrüsst den Beschluss des Bundesrats zum Resettlement
UNHCR begrüsst den Beschluss des Bundesrats zum Resettlement
Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein begrüsst diesen Beschluss, der im Einklang mit der humanitären Tradition der Schweiz steht, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen. Anja Klug, UNHCR-Vertreterin für die Schweiz und Liechtenstein, betont die Bedeutung solcher Programme in einer Zeit, in der die Zahl der Vertriebenen weltweit ein Rekordhoch erreicht hat: „Die Fortsetzung des Schweizer Resettlement-Programms bietet Zukunftsperspektiven sowie einen sicheren Zugang für eine kleine Zahl besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge. Mit seinem Beschluss eröffnet der Bundesrat der Schweiz die Möglichkeit, bei den Alternativen zur irregulären Migration mit gutem Beispiel voranzugehen und gleichzeitig eine lange humanitäre Tradition fortzusetzen.“
Von den 68,5 Millionen Menschen, die 2017 auf der Flucht waren, finden laut des UNHCR-Berichts Global Trends fast 85% Zuflucht in Entwicklungsländern, meistens in der Nachbarschaft der Krisengebiete. Resettlement zählt wie auch die Familienzusammenführungen zu den sicheren Zugangswegen zu Asyl, und ist eine wichtige Massnahme, um schutzbedürftigsten Flüchtlingen Zugang zu Sicherheit und internationalen Schutz zu gewähren. Das Programm richtet sich in erster Linie an gefährdete Personen, die nicht in den Erstaufnahmeländern bleiben können. Es handelt sich dabei um Folteropfer, traumatisierte Flüchtlinge oder solche mit speziellen Bedürfnissen wie Frauen, Kinder, alte und kranke Personen.
UNHCR schätzt, dass 2019 weltweit 1,4 Millionen gefährdete Flüchtlinge eine Neuansiedlung benötigen würden. Aufgrund des Mangels an verfügbaren Plätzen wird jedoch nur ein Bruchteil davon tatsächlich von dieser Massnahme profitieren können.
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