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Mindestsicherung sollte soziales Auffangnetz und Integrationsmotor sein

Durch heute angekündigtes Grundsatzgesetz drohen Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weit unter die Armutsgrenze zu rutschen

28 November 2018

Für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ist die Mindestsicherung eine wichtige Integrationsmaßnahme. © UNHCR Österreich

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zeigt sich anlässlich des heute präsentierten Entwurfs eines Grundsatzgesetzes zur Neuregelung der Mindestsicherung besorgt über die angedachten Einschnitte für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.

„Die Mindestsicherung ist ein soziales Auffangnetz und hat den Zweck, bedürftige Menschen in Österreich vor Armut zu schützen. Durch die geplanten Einschränkungen drohen Geflüchtete nun aber weit unter die Armutsgrenze abzurutschen. Das ist eine denkbar schlechte Voraussetzung für ihre Integration. Die geplanten Maßnahmen hätten somit nicht nur unmittelbar negative Konsequenzen für die betroffenen Frauen, Männer und Kinder, sondern langfristig auch für die gesamte Gesellschaft“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Vielmehr sollten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte aktiv bei ihrer Integration unterstützt werden. Die Mindestsicherung sei dabei eine wichtige Starthilfe für viele Betroffene, um später langfristig auf eigenen Beinen zu stehen und für sich selbst sorgen zu können.

Im Detail sehen die geplanten Regelungen bei anerkannten Flüchtlingen vor, dass diese die komplette Mindestsicherung nur beziehen können, wenn sie bereits über Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verfügen. Dies kann laut SprachexpertInnen mit intensiven Deutsch-Kursen jedoch frühestens nach eineinhalb Jahren erreicht werden. Da Deutschkurse allerdings erst nach einem positiven Asylbescheid vorgesehen sind, befürchtet UNHCR, dass über den Umweg der geforderten Deutschkenntnisse eine versteckte Wartefrist für Flüchtlinge eingeführt wird. Die angedachte Regelung stünde daher nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention, die eine Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit Österreicherinnen und Österreichern vorsieht.

Noch Besorgnis erregender sind für UNHCR die Pläne, subsidiär Schutzberechtigte künftig völlig von der Mindestsicherung auszuschließen. Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt nicht in ihre Heimat zurück. Sie sind also meist in einer ähnlichen Situation wie Flüchtlinge und haben in Österreich Schutz erhalten.

Künftig sollen sie aber maximal 365 Euro aus der sogenannten Grundversorgung erhalten. Ohne zusätzliche Hilfe, etwa durch Privatpersonen oder NGOs, ist ein selbständiges Leben mit diesem Betrag jedoch kaum möglich.

„Unter dieser Regelung würden nicht nur die Betroffenen leiden. Es wäre auch für die gesamte Gesellschaft ein Nachteil, das Potenzial der geflüchteten Menschen nicht zu nützen. Gerade in der ersten Zeit nach der Schutzgewährung bräuchte es Unterstützung für diese Menschen. Die geplanten Kürzungen gehen aber genau in die Gegenrichtung“, so Pinter.

UNHCR appelliert daher an die Bundesregierung, den vorliegenden Entwurf nochmal zu überdenken und die geplante Neuregelung mit Blick auf eine bestmögliche Integration von in Österreich schutzberechtigten Personen sowie im Einklang mit internationalem Recht umzusetzen.

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