Statement zur Lage an der Türkei-EU-Grenze
Statement zur Lage an der Türkei-EU-Grenze
UNHCR beobachtet die Entwicklungen in der Türkei und in Griechenland und bietet seine Unterstützung an. Es ist wichtig, dass die Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die das Leiden schutzbedürftiger Menschen verschlimmern könnten.
Alle Staaten haben das Recht, ihre Grenzen zu kontrollieren und irreguläre Bewegungen zu regeln, müssen jedoch gleichzeitig auf übermäßige oder unverhältnismäßige Gewalt verzichten und Systeme zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Asylanträgen aufrechterhalten.
Weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch das EU-Flüchtlingsrecht bieten eine Rechtsgrundlage, die Annahme von Asylanträgen auszusetzen. Die griechische Regierung hat sich in diesem Zusammenhang auf Artikel 78(3) des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) berufen.
Diese Klausel ermöglicht es dem Rat, auf Vorschlag der Kommission und in Absprache mit dem Europäischen Parlament vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, falls ein oder mehrere Mitgliedstaaten mit einer Notsituation konfrontiert sind, die durch plötzlich steigende Ankunftszahlen von Staatsangehörigen aus Drittländern gekennzeichnet ist. Diese Bestimmung kann jedoch das international anerkannte Recht, um Asyl anzusuchen, und das Refoulement-Prinzip, das auch im EU-Recht betont wird, nicht aussetzen. Personen, die irregulär in das Hoheitsgebiet eines Staates einreisen, sollten ebenfalls nicht bestraft werden, wenn sie sich unverzüglich bei den Behörden melden, um Asyl zu beantragen.
An den Grenzen zwischen der Türkei und der EU arbeitet UNHCR mit nationalen Partnern, dem türkischen Roten Halbmond, IOM und Unicef, zusammen, um die Situation zu beobachten und humanitäre Hilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird. Vor Ort befinden sich Syrer*innen, Afghanen*innen, Iraner*innen, Sudanesen*innen und andere Nationalitäten - darunter Frauen, Kinder und Familien, die unter widrigen Bedingungen ankommen.
UNHCR-Teams in Griechenland meldeten die Ankunft von rund 1.200 Menschen am 1. März und am Morgen des 2. März auf den ostägäischen Inseln (Lesbos, Chios, Samos) – das sind mehr tägliche Ankünfte als in letzter Zeit. UNHCR hat deshalb die Vorräte an haltbaren Lebensmitteln und Decken aufgefüllt, um Neuankömmlinge zu unterstützen. Auch weitere Akteur*innen vor Ort haben Hilfsgüter vorrätig.
Griechenland und andere Staaten an der EU-Außengrenze sollten nicht allein gelassen werden. Anhaltende europäische Unterstützung, weitere Kapazitäten und Solidarität sind erforderlich, um Griechenland zu stärken.
Gleichzeitig muss die internationale Hilfe für die Türkei, in der bereits Millionen von Flüchtlingen leben, sowie für andere Nachbarländer Syriens aufrechterhalten und verstärkt werden.
Während die Lage an den Westgrenzen der Türkei und in Griechenland besorgniserregend ist, erfordern die humanitäre Katastrophe im Nordwesten Syriens und der massive Bedarf an humanitärer Hilfe für rund 950.000 Binnenvertriebene in Idlib weiterhin entschlossenes Handeln.