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Genfer Flüchtlingskonvention schützt seit 70 Jahren Menschen auf der Flucht

UNHCR appelliert an die österreichische Bundesregierung, im Jubiläumsjahr als Zeichen der Solidarität wieder ein Resettlement-Programm aufzunehmen.

26 Juli 2021

Signature of the 1951 Refugee Convention in Geneva, Switzerland / the three seated men (l-r): Mr. John Humphrey, Director of the Human Rights Division; Mr. Knud Larsen (Denmark) President of the Conference; Dr. G.V. van Heuven Goedhart, High Commissioner for Refugees / copyright Arni / UN Archives / August 1, 1951

Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Nach den schrecklichen Ereignissen des 2. Weltkrieges herrschte in Europa Einigkeit darüber, dass Menschen auf der Flucht künftig von Staaten aufgenommen und keinesfalls wieder in ein Land, in dem Gefahr droht, zurückgeschickt werden dürften.

„Die Genfer Flüchtlingskonvention ist seit 70 Jahren die rechtliche Grundlage für den Schutz aller Menschen, die vor Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen oder Gewalt in ein anderes Land flüchten müssen. Über sieben Jahrzehnte hat sie Millionen Menschen buchstäblich das Leben gerettet und angesichts der unzähligen Krisenherde und Gewaltausbrüche brauchen wir sie heute dringender denn je“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Ende 2020 waren 20,7 Millionen Kinder, Frauen und Männer Flüchtlinge unter dem Mandat von UNHCR und somit durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt. Nach Europa kommt, selbst wenn das oft anders wahrgenommen wird, allerdings nur ein Bruchteil der Flüchtlinge. 73 Prozent der Flüchtlinge harren in ihren Nachbarländern aus, insgesamt 86 Prozent aller Flüchtlinge weltweit werden von so genannten Entwicklungsländern aufgenommen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert nicht nur, wer ein Flüchtling ist und welche Rechte und Pflichten Flüchtlinge haben. Die Konvention beruht auf dem Prinzip der Solidarität und ihre Autor*innen hielten bereits vor sieben Jahrzehnten fest, dass große Belastungen einzelner Länder nur durch internationale Zusammenarbeit lösbar seien.

Österreich, das als eines der ersten Länder die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat, konnte so seine erste Bewährungsprobe in der Flüchtlingsaufnahme gut meistern. Über 180.000 Ungarn-Flüchtlinge wurden binnen kurzer Zeit von Österreich aufgenommen und erhielten Schutz und Unterstützung. Rund zwei Drittel von ihnen wurden jedoch, um Österreich zu entlasten, kurz darauf von anderen Ländern über so genanntes Resettlement aufgenommen.

„Heute wie damals gilt: Erstzufluchtsstaaten, die eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen, dürfen nicht alleine gelassen werden. Das beginnt mit verstärkter Hilfe vor Ort, die Österreich dankenswerterweise in den letzten Jahren intensiviert hat. Gleichzeitig zählt dazu aber auch die geordnete Aufnahme von Flüchtlingen über Aufnahmeprogramme wie Resettlement.

Im Jubiläumsjahr appellieren wir daher an die Bundesregierung, den Flüchtlingsschutz in Österreich weiterhin hochzuhalten und sich zukünftig auch wieder an Resettlement zu beteiligen, um besonders schutzbedürftigen Menschen eine Chance auf ein neues Leben zu bieten“, so Pinter.

Zu einem umfassenden Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zählten laut UNHCR einerseits Hilfe vor Ort, Schutz und Unterstützung für Asylsuchende und Flüchtlinge im eigenen Land sowie Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge aus besonders belasteten Erstaufnahmeländern.

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