Menschen verlassen ihre Heimat aus unterschiedlichsten Gründen: Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen oder auch der Wunsch nach einem besseren Leben veranlassen Menschen dazu, Zuflucht in einem anderen Land zu suchen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Schutzbedürfnisse wird zwischen Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten mussten beziehungsweise dorthin nicht gefahrlos zurückkehren können und jenen, die „freiwillig“ in ein anderes Land reisen, unterschieden. Mit Hilfe des Asylverfahrens wird festgestellt, wer ein Flüchtling ist.

Flüchtling oder Migrant

Flüchtlinge werden zur Flucht gezwungen und können nicht gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren. MigrantInnen verlassen ihre Heimat zwar aus nachvollziehbaren Gründen, suchen aber zumeist aus eigenem Antrieb nach Möglichkeiten ihre Lebenssituation zu verbessern. Im Unterschied zu Flüchtlingen können MigrantInnen ohne Gefahr für Leib und Leben in ihre Heimat zurückkehren.

Während Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen beschliessen wegzugehen, noch durch ihren Heimatstaat geschützt sind, müssen Flüchtlinge ihre Heimat verlassen, weil ihr Staat sie nicht mehr schützen kann oder will. Diese unterschiedlichen Schutzbedürfnisse wirken sich auf die rechtliche Stellung im Gastland aus: Während Staaten in Bezug auf MigrantInnen weitestgehend frei sind, über die Aufnahme zu entscheiden, sind sie durch internationale Abkommen verpflichtet, den Schutz von Flüchtlingen zu garantieren.

Auf der Suche nach Schutz in einem anderen Land, müssen Flüchtlinge häufig gefährliche Wege in Kauf nehmen. Weil sie ihre Heimat häufig überstürzt verlassen mussten oder die entsprechenden Behörden im Land fehlen, haben Flüchtlinge oft keine Reisedokumente bei sich. Deshalb bleibt ihnen meist keine andere Möglichkeit, als sich Schleppern anzuvertrauen, die sie über die Grenze bringen. Viele bezahlen für die Reise in ein sicheres Land nicht nur viel Geld, sondern auch mit ihrem Leben.