UNHCR zutiefst besorgt über Aussetzung von Asylanträgen in Griechenland
UNHCR zutiefst besorgt über Aussetzung von Asylanträgen in Griechenland
UNHCR ist sich der Herausforderungen bewusst, die durch die jüngsten Ankünfte auf den griechischen Inseln Gavdos und Kreta entstanden sind. Staaten haben das Recht, ihre Grenzen zu kontrollieren und irreguläre Migration zu steuern. Der Schutz von Grenzen muss jedoch stets im Einklang mit internationalem und europäischem Recht stehen. Griechenland blickt auf eine lange Tradition zurück, Menschen Schutz zu gewähren, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Diese Tradition sollte aufrechterhalten werden.
Zugang zu Asylverfahren muss gewährleistet sein
UNHCR ist daher über einen Gesetzentwurf, der derzeit dem griechischen Parlament zur Abstimmung vorliegt, sehr besorgt. Denn dieser Entwurf sieht vor, für drei Monate die Möglichkeit zur Stellung von Asylanträgen für Personen auszusetzen, die per Boot aus Nordafrika ankommen, und ihre Rückführung ohne Registrierung ihrer Asylanträge zu ermöglichen. Das Recht, Asyl zu suchen, ist ein grundlegendes Menschenrecht, das im internationalen, europäischen und nationalen Recht verankert ist – und es gilt für alle Menschen, unabhängig davon, wie oder wo sie in ein Land gelangen. Auch in Zeiten verstärkter Migrationsbewegungen müssen Staaten gewährleisten, dass Schutzsuchende Zugang zu Asylverfahren haben.
Menschen in Länder zurückzuschicken, in denen ihnen Verfolgung, Lebensgefahr oder Freiheitsentzug drohen, würde das völkerrechtliche Prinzip des Non-Refoulement verletzen. Dieses Prinzip besagt, dass man Asylsuchende nicht in Länder zurückweisen darf, in denen ihnen solche Gefahren drohen könnten. Von diesem zentralen Grundsatz des internationalen Rechts darf kein Staat abweichen. Gleichzeitig erlaubt das Völkerrecht die Rückführung von Personen, deren Asylanträge nach einer fairen und sorgfältigen Prüfung abgelehnt wurden – ein unverzichtbarer Bestandteil eines funktionierenden Asylsystems.
Herausforderungen in Europa solidarisch bewältigen
Unter den Menschen, die die gefährliche Überfahrt von Libyen nach Griechenland wagen, befinden sich viele Migrantinnen und Migranten – aber auch Flüchtlinge, die vor Konflikten, Gewalt und Verfolgung fliehen, darunter insbesondere sudanesische Staatsangehörige. Menschen, die irregulär das Territorium eines Staates betreten, dürfen nicht bestraft werden, sofern sie sich unverzüglich bei den Behörden melden.
UNHCR unterstützt seit Langem die griechische Küstenwache und die lokalen Behörden bei der Bewältigung der Ankünfte und steht bereit, die Behörden weiterhin bei der Entwicklung nachhaltiger und menschenwürdiger Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu unterstützen. Dazu gehört auch, Asylverfahren fair und zügig zu gestalten, um Menschen, die internationalen Schutz benötigen, rasch identifizieren zu können. Griechenland – ebenso wie andere Staaten an den EU-Außengrenzen – darf mit dieser Verantwortung nicht alleingelassen werden. UNHCR wird sich auch weiterhin für eine faire Verantwortungsteilung innerhalb der Europäischen Union einsetzen, um Grenzstaaten wie Griechenland zu unterstützen.