IOM-UNHCR: EU-Pakt bietet Hoffnung auf besseres Migrationsmanagement und fairere Asylsysteme
IOM-UNHCR: EU-Pakt bietet Hoffnung auf besseres Migrationsmanagement und fairere Asylsysteme
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) und das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR begrüßen das heutige Inkrafttreten des Migrations- und Asylpakts der Europäischen Union als Chance, von krisengetriebenen Reaktionen abzurücken und einen berechenbareren, gerechteren und wirksameren Ansatz für diese Themen in Europa umzusetzen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten diesen Moment nutzen, um das Migrationsmanagement und den Flüchtlingsschutz zu stärken und zugleich Solidarität sowie eine faire Verantwortungsteilung im Einklang mit europäischen Werten und internationalen Verpflichtungen voranzubringen, erklärten die Führungsspitzen beider Organisationen.
„Das vollständige Inkrafttreten des Pakts ist ein wichtiger Schritt hin zu einem berechenbareren und kohärenteren europäischen Migrationssystem. Entscheidend ist nun eine kontinuierliche Umsetzung, die wirksam, human, nachhaltig finanziert und auf Zusammenarbeit ausgerichtet ist“, sagte Amy Pope, Generaldirektorin der Internationalen Organisation für Migration. „Im Mittelpunkt steht, die Reformen in konkrete Ergebnisse für Staaten, Aufnahmegesellschaften und Migranten zu überführen.“
Der Pakt zielt darauf ab, die Asylsysteme in der EU effizienter und einheitlicher zu gestalten. Er schafft einen strukturierten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Dadurch können Rückstände reduziert werden, ohne die Qualität der Verfahren zu beeinträchtigen. Gleichzeitig entsteht mehr Rechtssicherheit für Asylsuchende, und Schutzberechtigte können schneller damit beginnen, ihr Leben neu aufzubauen und sich in ihre Gemeinschaften einzubringen.
„Dieser Pakt ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er stärkt die gemeinsame Verantwortung und fördert berechenbarere sowie nachhaltigere Ansätze in der Europäischen Union“, sagte Barham Salih, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. „UNHCR steht bereit, alle Mitgliedstaaten bei der Stärkung ihrer Asylsysteme zu unterstützen – damit Schutzsuchende Zugang zu Schutz erhalten, Menschenrechte und Würde gewahrt bleiben und sichere, geordnete und würdevolle Rückkehr für Personen ermöglicht wird, die keinen internationalen Schutz benötigen.“
IOM und UNHCR begrüßen zudem den erneuerten Fokus der EU auf Partnerschaften mit allen betroffenen Staaten.
Die Reduzierung von irregulärer Migration und Fluchtbewegungen erfordert, zentrale Fluchtursachen anzugehen, den Zugang zu Schutz sicherzustellen, Schleusernetzwerke zu bekämpfen und sichere sowie reguläre Wege zu erweitern. Beide Organisationen werden weiterhin routenbasierte Ansätze unterstützen. Diese sollen sicherstellen, dass politische Maßnahmen Schutz, Würde und geteilte Verantwortung gewährleisten und zugleich zu nachhaltigen Lösungen beitragen, die sowohl Staaten als auch Gemeinschaften entlang der Migrations- und Fluchtrouten zugutekommen.
UNHCR und IOM begrüßen mehrere zentrale Elemente des Pakts. Dazu zählen die frühzeitigere Identifizierung von Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen sowie neue unabhängige Monitoringmechanismen an den Außengrenzen. Rückkehr von Personen ohne Bleiberecht muss sowohl wirksam als auch human erfolgen. Neben der Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen sollte der Zugang zu gut informierter freiwilliger Rückkehr gewährleistet werden. Frühzeitiges Fallmanagement und Unterstützung bei der Reintegration sind ebenfalls zentral. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Herkunfts-, Transit- und Erstaufnahmestaaten und einen ausgewogenen Ansatz, der die Würde und grundlegende Rechte achtet.
Diese Maßnahmen können dazu beitragen, dass Asylverfahren und Rückkehrprozesse schneller und gerechter werden. Zugleich verringern sie die Unsicherheit für Asylsuchende und stärken das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Migrations- und Asylsystem.
UNHCR und IOM betonen, dass die Umsetzung der entscheidende Prüfstein sein wird. Verfahren müssen mit ausreichenden Schutzgarantien durchgeführt werden. Es darf nicht dazu kommen, dass Menschen in Situationen zurückgeführt oder überstellt werden, in denen ihnen Verfolgung, Konflikt oder andere schwere Schäden drohen.