Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S: Ermutigende Ergebnisse
Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S: Ermutigende Ergebnisse
Wenige Wochen nachdem der Bundesrat am 9. November die Beibehaltung des vorübergehenden Schutzstatus S angekündigt hatte, legte die Gruppe, die den Status S bewerten sollte, am 30. November ihren Zwischenbericht vor. Das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein teilt die insgesamt positive Einschätzung der Experten und einige ihrer vorläufigen Empfehlungen, insbesondere in Bezug auf die Integration, die faire Behandlung von zur Flucht gezwungenen Personen und die Unterstützung der Kantone (weitere Informationen in dieser Pressemitteilung und Stellungnahme).
Aufgrund des anhaltenden Krieges ist davon auszugehen, dass die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich in der Schweiz aufhalten, in den nächsten Monaten hoch bleibt oder weiter steigt. Diese Situation macht es notwendig, die Rechtsgrundlagen und das Verhältnis zum regulären Asylverfahren genauer zu klären, sowie die Integrationsmassnahmen zu verstärken und die Regelung zum Widerruf des S-Status anzupassen.
"Wie die Expertinnen und Experten festhalten, wäre im Sinne der Gleichbehandlung auch eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen für den S-Status und die vorläufige Aufnahme wünschenswert. Die Fragen, die das Schutzregime für Flüchtlinge aus der Ukraine aufgeworfen hat, verdeutlichen noch einmal, wie notwendig die überfällige Reform der vorläufigen Aufnahme und der Schaffung eines mit Rechten verbundenen Schutzstatus ist. Flüchtlinge aus Kriegsgebieten sind nicht weniger schutzbedürftig als andere Flüchtlingsgruppen", sagt Anja Klug, Leiterin des UNHCR-Büros für die Schweiz und Liechtenstein.
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