"Keine Wunderlösung", aber innovative Ansätze
"Keine Wunderlösung", aber innovative Ansätze
Drei Jahre nach Beginn des Krieges in der Ukraine ruft UNHCR weiterhin alle Staaten dazu auf, ukrainischen Flüchtlingen weiter Zugang zu ihren nationalen Staatsgebieten zu gewähren und niemanden gegen seinen Willen zurückzuschicken. Unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit und ihrer Herkunftsregion müssen alle aus der Ukraine fliehenden Personen einen Antrag auf Schutzstatzus S stellen können und diesen bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten, ohne Diskriminierung fürchten zu müssen. Dies gilt insbesondere für Personen der ethnischen Gruppe der Roma.
In der Schweiz haben alle aus der Ukraine geflüchteten Personen mit Schutzstatus S Zugang zu den spezifischen Integrationsmassnahmen des “Programms S”, das von den Behörden eingerichtet wurde. Allerdings können gewisse Roma-Flüchtlinge aus der Ukraine besondere Bedürfnisse und Vulnerabilitäten haben, insbesondere Personen aus Transkarpatien, einer Region in der Westukraine an der Grenze zu Rumänien, Ungarn und der Slowakei. In diesen Personengruppen besteht eine hohe Analphabetenrate, und sie sind oft bereits in ihren Herkunftsländern wie auch auf dem Fluchtweg von Diskriminierung betroffen.