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UNHCR begrüßt die geplanten Maßnahmen des Europäischen Rats zur Umverteilung von Schutzbedürftigen. Es bedarf jedoch weiterer Maßnahmen, inbesondere bei der Bekämpfung von Fluchtursachen.
GENF, Schweiz – UNHCR nimmt die Entscheidung des Europäischen Rats zur Kenntnis, 40.000 schutzbedürftige Menschen innerhalb der Europäischen Union umzuverteilen und 20.000 Flüchtlinge aus Drittstaaten dauerhaft in der EU neu anzusiedeln. Dies ist ein wichtiger, erster Schritt auf dem Weg zu einer Lösung der Krise; insgesamt wird aber noch weit mehr Engagement nötig sein, gerade bei der Bekämpfung der grundlegenden Fluchtursachen.
Angesichts des Ausmaßes globaler Flucht und Vertreibung ist es von großer Bedeutung, dass Staaten zusammenarbeiten. Um auf diese Herausforderung angemessen zu reagieren, sollte Europa als Vorbild und Ideengeber vorangehen und sich für die tausenden Menschen einsetzen, die jeden Tag aufgrund von Krieg und Vertreibung fliehen müssen.
Damit die 40.000 schutzbedürftigen Menschen erfolgreich in Europa umverteilt werden können, ist die Beteiligung aller Mitgliedsstaaten erforderlich. Im Hinblick auf den aktuellen Bedarf sowie den derzeit steigenden Anteil von Personen, die über das Mittelmeer nach Griechenland kommen, sollten diese Maßnahmen weiter ausgebaut werden. Diese Initiative kann helfen den Druck auf Italien und Griechenland etwas abzumildern, sollte aber von einem besser funktionierenden Dublin-System begleitet werden.
In Bezug auf das EU-weite Resettlement von 20.000 Flüchtlingen fordert UNHCR die Mitgliedsstaaten zu konkreten Zusagen auf, die auch über existierende Resettlement-Kontingente hinausgehen sollten. Außerdem ruft UNHCR die EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, mehr legale Einreisewege für schutzbedürftige Personen anzubieten und Familienzusammenführungen effektiver, schneller und konsistenter umzusetzen, wie es die Kommission in der europäischen Migrationsagenda empfiehlt. Die Bereitstellung von substanziellen und realistischen Einreisemöglichkeiten ist zudem ein Weg im internationalen Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler.
UNHCR erkennt die Bedeutung von Rückkehrprogrammen für jene Personen an, die nicht schutzbedürftig sind, um die Integrität der Asylsysteme zu wahren. Solche Maßnahmen sollten allerdings immer unter Wahrung grundlegender Rechte und des Non-Refoulement-Prinzips durchgeführt werden.
Der Europäische Rat bestätigt die Notwendigkeit von Kooperationen zwischen Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern, durch die auch die grundlegenden Fluchtursachen bekämpft werden. Politische Lösungen für Konflikte und Menschenrechtsverletzungen sowie eine verstärkte Entwicklungszusammenarbeit werden dringend benötigt. Hinzu kommt, dass die großen humanitären Missionen, wie z.B. in Syrien und der Zentralafrikanischen Republik, dramatisch unterfinanziert sind. Gezieltere Unterstützung und Entwicklungsinitiativen können dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen sowie Binnenvertriebenen zu stärken, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen.
UNHCR steht bereit, um diese Ziele in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedsstaaten, EU-Institutionen sowie anderen Partnern umzusetzen. Es ist jetzt für alle EU-Mitgliedsstaaten an der Zeit, Engagement zu zeigen und eine Führungsrolle bei der Lösung der globalen Flüchtlingskrise einzunehmen.
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