Staatenlose
Staatenlose
Unter Staatsangehörigkeit versteht man einen gesetzlich geregelten Bund zwischen einer Person und einem Staat, wodurch für beide Seiten sowohl Rechte als auch Pflichten in politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht entstehen – wie zum Beispiel das Wahlrecht oder die Wehrpflicht.
Staatenlose Frauen, Männer und Kinder können jedoch kein Land offiziell als ihre Heimat bezeichnen. Dieser Umstand bewirkt, dass sich Staatenlose praktisch im "rechtsfreien Raum" befinden, denn sie werden durch nationale Gesetze nicht ausreichend geschützt.
Im schlechtesten Fall haben Staatenlose nicht einmal Zugang zu Bildung oder zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen nicht frei reisen und sind von der politischen Teilnahme, aber auch von grundlegenden Sozialleistungen eines Staates ausgeschlossen.
Ursachen für Staatenlosigkeit
Dass ein Mensch staatenlos ist kann viele Ursachen haben. So kann bereits ein neugeborenes Kind staatenlos sein, da nicht alle Länder Kinder bei der Geburt automatisch registrieren. Kinder staatenloser Eltern beginnen ihr Leben ebenfalls als Staatenlose. Zusätzlich gibt es verschiedene Gründe, weshalb man eine vorhandene Staatsbürgerschaft verlieren kann: Staatsauflösungen, Gebietsabtretungen, "Treueverletzungen" gegenüber dem Staat, manchmal sogar Heirat bzw. Scheidung oder auch die willkürliche Entziehung der Staatsbürgerschaft. Theoretisch kann man auf seine Staatsbürgerschaft auch freiwillig verzichten.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden eine Reihe völkerrechtlicher Instrumente entwickelt, um das Problem der Staatenlosigkeit einzudämmen und die Situation der Betroffenen zu verbessern. Das „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954“ und das „Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961“ zählen zu den wichtigsten Dokumenten.
Weltweit gibt es mindestens 4,4 Millionen Menschen, die staatenlos sind. Es wird aber angenommen, dass es Millionen mehr gibt.
Mandat von UNHCR
Da sich die Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen oft überschneiden und eine speziell dafür eingerichtete Organisation nicht existierte, hat die UN-Generalversammlung UNHCR im Jahr 2003 ein spezielles Mandat für Staatenlose übertragen. UNHCR leistet seitdem rechtliche Hilfe und arbeitet mit Regierungen an der Vermeidung und Beendigung von Staatenlosigkeit. Die UN-Generalversammlung hat UNHCR im Speziellen auch damit beauftragt, den Beitritt der Staaten zu den beiden Übereinkommen aktiv zu fördern und die Umsetzung der Konventionen zu überwachen.