Die EU-Aufnahmerichtlinie definiert die Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden innerhalb der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie verpflichtet.

Während die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland in der Verantwortung des Bundes liegt, fallen Fragen der Aufnahme in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Asylsuchende erhalten in Deutschland Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die größtenteils als Sachleistungen gewährt werden.

Dies beinhaltet unter anderem Leistungen für Unterkunft und Verpflegung, Bildung sowie medizinischer Versorgung.