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Willkommene Erleichterungen für die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt

Medienmitteilungen

Willkommene Erleichterungen für die Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt

UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, befürwortet die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S. UNHCR bringt jedoch einige Empfehlungen für die praktische Umsetzung dieser Gesetzesänderungen ein.
2. Juni 2025 Auch verfügbar auf:

Die berufliche Integration von Flüchtlingen erlaubt nicht nur der Aufnahmegesellschaft vom Potenzial und den Fähigkeiten von Flüchtlingen zu profitieren. Sie ermöglicht es diesen auch, ihr Leben unabhängig von Sozialhilfe aufzubauen und ein Zugehörigkeitsgefühl zur Gemeinschaft des Aufnahmelandes zu entwickeln.

Hindernisse für die Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine bestehen weiterhin, aber in den letzten zwei Jahren wurden mehrere Massnahmen ergriffen, um diese zu beseitigen. Positiv sieht UNHCR, dass die Behörden wie der Privatsektor Flüchtlinge als ein Arbeitskräftepotenzial anerkennen, das gefördert werden muss.

UNHCR begrüsst das Ziel der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, den temporären Schutzstatus (Status S) in Bezug auf die berufliche Integration an die vorläufige Aufnahme (Status F) anzupassen. UNHCR hält jedoch eine Reform dieser beiden Status weiterhin für notwendig und schlägt vor, einen subsidiären Schutzstatus mit vergleichbaren Rechten wie diejenigen anerkannter Flüchtlinge zu schaffen.

In seiner Stellungnahme konzentriert sich UNHCR hauptsächlich auf relevante Aspekte zur Umsetzung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S.

Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung

UNHCR unterstützt den Vorschlag einer Meldepflicht bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung, um stellenlose Personen mit Schutzstatus S bei der Arbeitssuche zu unterstützen. Diese Änderung muss jedoch durch zusätzliche Massnahmen ergänzt werden, damit alle Flüchtlinge eine Potenzialabklärung erhalten, die ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Wichtig ist ausserdem eine Begleitung hin zu einer nachhaltigen Beschäftigung. Insbesondere verweist UNHCR auf die Notwendigkeit einer angemessenen Ausbildung des Personals der öffentlichen Arbeitsvermittlung. UNHCR sieht weiter Verbesserungsbedarf bei der Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit von Flüchtlingen. Überdies UNHCR schlägt vor, den Grundsatz der Koordination zwischen der Sozialhilfe, der Integrationsförderung, der Bildung und der öffentlichen Arbeitsvermittlung stärker im Gesetz zu verankern.

Kantonswechsel

UNHCR stimmt der Einführung des Anspruchs auf Kantonswechsel für erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S bei. UNHCR verweist jedoch auf seine Stellungnahme zum sehr restriktiven rechtlichen Rahmen für den Kantonswechsel von vorläufig aufgenommenen Personen. Bei der Prüfung eines jeden Antrags auf Kantonswechsel ist die Verhältnismässigkeit einer Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit zu prüfen.

Meldepflicht zur Erwerbstätigkeit

UNHCR begrüsst die Umwandlung der Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht. Dieses administrative Hindernis, verzögert den Rekrutierungsprozess und stellt für Arbeitgeber*innen eine zusätzliche Hürde dar, Personen mit Schutzstatus S einzustellen.

Teilnahmepflicht an Integrationsmassnahmen

UNHCR empfiehlt, Sanktionen im Bereich der Sozialhilfe mit Vorsicht anzuwenden und eine Interessenabwägung zu gewährleisten, welche die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingen und insbesondere das Kindsinteresse berücksichtigt.

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