Unser Standpunkt ist klar und wurde von unserem Hochkommissar mehrfach bestätigt: Sexuelles Fehlverhalten ist inakzeptabel und darf bei UNHCR-Einsätzen nicht vorkommen.

Mit rund 17.800 Mitarbeiter*innen und zusätzlichen Personen, die hauptsächlich vor Ort in ständigem und direktem Kontakt mit besonders schutzbedürftigen Menschen im Auftrag von UNHCR arbeiten, ist UNHCR eine der größten und operativsten UN-Organisationen. Mit unseren Programmen, die gemeinsam mit mehr als 1.100 Partnerorganisationen umgesetzt wurden, konnten wir im vergangenen Jahr mehr als 83,7 Millionen Menschen erreichen.

Wir arbeiten in einem Umfeld, das von erheblichen Machtgefällen und tiefsitzenden Ungleichgewichten, einschließlich geschlechtsspezifischer Ungleichheiten, geprägt ist. Diese Bedingungen können ein Nährboden für sexuelles Fehlverhalten sein.

„Bei UNHCR, einer Organisation, die sich dem Dienst und dem Schutz anderer widmet, gibt es keinen Platz für sexuelle Ausbeutung, Mißbrauch oder Belästigung.“

UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi

Die überwältigende Mehrheit unserer Mitarbeiter*innen agiert sehr engagiert und höchst professionell. Viele von ihnen arbeiten in schwierigen Umgebungen und riskieren bei ihren Einsätzen für Flüchtlinge manchmal ihre eigene Sicherheit und ihr eigenes Wohlergehen. Jedoch ist unsere Organisation nicht immun und wir haben – wie andere auch – von Fällen erfahren, in denen unsere eigenen Kolleg*innen oder Mitarbeiter*innen von Partnerorganisationen ihre Machtpositionen missbraucht haben, um andere auszubeuten.

Diese Taten fügen den Opfern und ihren Familien unerträglichen Schaden zu. Sie stehen im Widerspruch zu den Werten, für die UNHCR steht und untergraben die Arbeit und Glaubwürdigkeit unserer Organisation.

Aus diesem Grund haben wir in den letzten Jahren eine Reihe von konkreten Maßnahmen ergriffen, um unsere Strategien zur Prävention und Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung zu intensivieren.

UNHCR verfügt nun über ein breit aufgestelltes Team mit globaler Zuständigkeit, zu dem unter anderem das Büro des Generalinspektors, das Ethikbüro, der Rechtsdienst und der Personalfürsorgedienst gehören. Im März 2018 wurde eine Koordinatorin ernannt, die die Maßnahmen von UNHCR gegen sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung leitet.