Überall auf der Welt müssen Menschen aufgrund von klimatischen Veränderungen und Naturkatastrophen ihr Zuhause verlassen. Negative Auswirkungen des Klimawandels sind beispielsweise Überschwemmungen, Stürme, Flächenbrände oder extreme Temperaturen. Ganze Bevölkerungsgruppen können auf einmal obdachlos werden. Schlimmstenfalls sind sie von der Versorgung mit Trinkwasser und Grundnahrungsmitteln abgeschnitten. Solch verheerende Folgen hatten beispielsweise die seit 2020 anhaltende Dürre am Horn von Afrika, die Überschwemmungen in Libyen 2023 sowie mehre Erdbeben in Syrien, Türkiye und Afghanistan.
Die meisten Menschen, die aufgrund von Naturkatastrophen und Klimawandel vertrieben werden, verlassen zwar ihr zu Hause, aber nicht zwingend ihr Heimatland. Das bedeutet, dass weiterhin in erster Linie der jeweilige Heimatstaat für den Schutz und die Unterstützung dieser Menschen verantwortlich ist. Die Internationale Gemeinschaft kann jedoch auf Anfrage zusätzliche Unterstützung und humanitäre Hilfe leisten. UNHCR beteiligt sich häufig an solchen humanitären Einsätzen der Vereinten Nationen.
Manchmal werden Menschen im Zusammenhang mit Klimawandel und Naturkatastrophen aber auch gezwungen, in anderen Ländern Schutz zu suchen. Dies ist oft nur für einen bestimmten Zeitraum notwendig, manchmal aber auch längerfristig.
Daher unterstützte UNHCR die Nansen Initiative, die 2012 von der norwegischen und der schweizerischen Regierung ins Leben gerufen wurde, um für solche Situationen Lösungsansätze zu entwickeln. Sie kam 2015 mit der Verabschiedung der Schutzagenda (Band I, Dezember 2015 – auf Englisch) zum Abschluss. Deren Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen geben den Staaten Instrumente an die Hand, um angemessen und vorhersagbar auf den Schutzbedarf der betroffenen Menschen zu reagieren. Die Platform on Disaster Displacement, die von der Nansen Initiative geschaffen wurde, unterstützt die Staaten bei der Umsetzung dieser Empfehlungen.
Klimawandel und Flucht
Einige Personen, die aus Staaten bzw. Regionen stammen, die von Klimawandel und Naturkatastrophen betroffen sind, können Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Katastrophen wie Dürre oder Hungersnot mit bewaffneten Konflikten oder Auseinandersetzungen im Zusammenhang stehen, die rassistisch, ethnisch, religiös oder politisch motiviert sind. Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention kann auch dann vorliegen, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark solchen Katastrophen ausgesetzt werden, zum Beispiel dadurch dass ihnen Schutz- oder Hilfsmaßnahmen vorenthalten werden.
Auch der im Dezember 2018 verabschiedete Globale Pakt für Flüchtlinge (Dezember 2018 – Teil II) schlägt Maßnahmen vor, die in Situationen von Vertreibung im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder Auswirkungen des Klimawandels umgesetzt werden können. Hierzu gehören die Prävention und Bekämpfung der Fluchtursachen, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Akteur*innen aus den Bereichen der Politik, der humanitären Hilfe, der Entwicklung und der Friedensförderung, und die Entwicklung von Schutzinstrumenten, wie zum Beispiel vorübergehender Schutz und humanitäre Aufenthaltsregelungen.
Für die Umsiedlung von betroffenen Personen innerhalb ihres Landes entwickelte UNHCR gemeinsam mit wissenschaftlichen Experten, dem Brookings Institute sowie der Georgetown University außerdem die Guidance on Planned Relocation (Oktober 2015 – auf Englisch). Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass geplante Umsiedlungsmaßnahmen menschenrechtskonform ausgestaltet sind. Seit 2008 unterstützt UNHCR die Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC), beispielsweise bei der Koordination der Beratungsgruppe zum Klimawandel und menschlicher Mobilität (Advisory Group on Climate Change and Human Mobility).
UNHCR trägt auf diese Weise zu den Bemühungen der Internationalen Gemeinschaft bei, auf Vertreibung im Kontext von Klimawandel und Naturkatastrophen zu reagieren.