Der Pakt basiert auf den Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit und Verantwortungsteilung. Die Mitgliedsstaaten bekräftigten durch die Unterzeichnung ihre Verpflichtung, die Menschenrechte der Flüchtlinge im vollen Umfang zu respektieren und versprachen den Ländern, die von grossen Fluchtbewegungen besonders betroffen sind, bessere Unterstützung. UNHCR wurde durch die New Yorker Erklärung mit der Umsetzung des dort beschlossenen umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingsmassnahmen (CRRF) beauftragt sowie mit der Ausarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge.

Worum geht es bei dem Globalen Pakt für Flüchtlinge?

Der Globale Pakt für Flüchtlinge will vor allem durch die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität der Staaten untereinander die Situation von Flüchtlingen in den Ländern verbessern, die viele Vertriebene beherbergen und vor der grossen Herausforderung stehen, deren Versorgung sicherzustellen. Der Pakt hat vier zentrale Ziele:

  1. Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern.
  2. Flüchtlinge aus der Abhängigkeit von humanitärer Hilfe befreien und ihnen helfen, eigenständig für sich selbst und ihre Familien sorgen zu können.
  3. Um die ersten beiden Ziele zu erreichen, den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten.
  4. Die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Die zentralen Bestandteile des Globalen Pakts für Flüchtlinge sind:

  • Der umfassende Rahmenplan für Flüchtlingshilfemassnahmen (CRRF). Dieser beinhaltet Vorschläge, wie Flüchtlingen ein eigenständiges Leben unabhängig von humanitärer Hilfe ermöglicht werden kann. Ein wichtiger Faktor hierbei ist eine verbesserte Zusammenarbeit mit Entwicklungshilfeakteuren und die Integration von Flüchtlingen in nationale Entwicklungshilfepläne.
  • Ein Massnahmenprogramm (programme of action) mit konkreten Vorschlägen, wie Aufnahmeländer besser unterstützt werden können. Dazu gehören die Schaffung eines Globalen Forums, in dem die Staaten alle vier Jahre zusammen kommen und besprechen, was getan werden muss, um Aufnahmeländer, die viele Flüchtlinge beherbergen zu unterstützen. Zusätzlich soll es spezielle Plattformen für konkrete Flüchtlingssituationen geben. Weitere Massnahmen sind die Ausweitung von Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen sowie die Bereitstellung von ExpertInnen und Fachwissen. Die Vorschläge des Massnahmenprogramms wurden auf der Grundlage bestehender Kooperationsmodelle und Praktiken entwickelt.

Wie ist der globale Pakt für Flüchtlinge erarbeitet worden?

Der globale Pakt für Flüchtlinge ist massgeblich durch drei miteinander verbundene Prozesse erarbeitet worden:

  1. Die Anwendung des umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingshilfemassnahmen (CRRF) in einigen ausgewählten Ländern und Flüchtlingssituationen.
  2. Thematische Diskussionen mit UN-Mitgliedsstaaten, NGOs, ExpertInnen, akademischen Einrichtungen und weiteren massgeblichen Akteuren. Schwerpunkte waren dabei: aktuelle regionale Massnahmen für grosse Flüchtlingssituationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit; Massnahmen zur Aufnahme von Flüchtlingen; Unterstützung für unmittelbare und laufende Bedürfnisse von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften sowie dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge. Erfahren Sie mehr über die thematischen Diskussionen hier.
  3. Eine Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte und der lessons learned.

UNHCR hat darauf aufbauend einen ersten Entwurf des Globalen Pakts ausgearbeitet, der in formalen Konsultationen mit den Mitgliedsstaaten im Laufe des Jahres 2018 besprochen wurde. Aus der New Yorker Erklärung ist zudem ein zweites wichtiges Dokument hervorgegangen: der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM). Der GCM enthält eine Reihe von Grundsätzen und Selbstverpflichtungen der Staaten zu verschiedenen Bereichen der internationalen Migration. Die Ausarbeitung des GCM wurde von der Schweiz und Mexiko geleitet. Unterstützt wurden sie durch den Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Migrationsfragen, IOM, das UN-Sekretariat und anderen Interessensvertretern. UNHCR hat diese Arbeiten unterstützt. Ein wichtiges Anliegen für UNHCR war dabei die Kohärenz und Eindeutigkeit zwischen den beiden Pakten sicherzustellen. Dies betrifft vor allem themenübergreifende Bereiche wie Menschenschmuggel, Seenotrettung und Datenanalysen. Der GCM wurde offiziell auf der Marrakesch-Konferenz vom 10./11. Dezember 2018 angenommen.