Im Zentrum der Arbeit von UNHCR stehen die Menschen, für die wir zuständig sind: Flüchtlinge sowie andere Personen, die ähnlich wie Flüchtlinge internationalen Schutz brauchen. Ziel ist es, die höchstmöglichsten internationalen Standards im Flüchtlingsschutz zu bewahren und auch zu fördern.

Grundsätzlich sind Staaten für den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und die Achtung grundlegender Menschenrechte verantwortlich. Fliehen Menschen aber aufgrund von Konflikten, Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen aus ihrem Heimatland, vor denen ihr Staat sie nicht schützen kann oder will, benötigen die Betroffenen den Schutz eines anderen Staates. Das Flüchtlingsrecht schützt Personen, denen Verfolgung droht und die nicht die Hilfe ihres Herkunftsstaates in Anspruch nehmen können oder aufgrund von Verfolgung in Anspruch nehmen wollen.

Das wichtigste internationale Übereinkommen zum Flüchtlingsschutz ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951, die 1967 durch ein Protokoll universelle Anwendung erhalten hat. Regionale Instrumente, wie die Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU, heutige AU) von 1969 und die auf Lateinamerika bezogene Erklärung von Cartagena von 1984 erweitern den Flüchtlingsbegriff auch auf Personen, die nicht vor Verfolgung, sondern vor Krieg und Unruhen fliehen. Ausserdem wird die GFK durch die internationalen und regionalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte ergänzt.

Die Rahmenbedingungen für den Flüchtlingsschutz sind weltweit unterschiedlich und dementsprechend verschieden sind auch die Aufgaben von UNHCR. Manche Staaten fehlt es an Kapazitäten, um eine grosse Anzahl an Flüchtlingen aus eigener Kraft zu versorgen. Gerade in diesen Ländern lebt aber der Grossteil der Flüchtlinge. Um dennoch sicher zu stellen, dass die Betroffenen versorgt werden können, unterstützt UNHCR die Aufnahmestaaten bei der Registrierung, dem Schutz der Flüchtlinge sowie der Suche nach dauerhaften Lösungen.

In Staaten mit entwickelten Asylsystemen setzt UNHCR sich als Hüterin der Genfer Flüchtlingskonvention unter anderem für eine Interpretation nationaler Gesetze und Regelungen ein, die das Flüchtlingsvölkerrecht respektiert und sich an internationalen best practices orientiert. Das bedeutet unter anderem, Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen und effektiven Asylerfahren zu garantieren und Flüchtlinge davor zu schützen, in ein Land zurück geschickt zu werden, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht (Non-Refoulement-Prinzip).

Die grossen Herausforderungen durch das steigende Ausmass an Flucht und Vertreibung verlangen nach einem neuen ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung solcher Krisen. Daher hat die UN-Generalversammlung im September 2016 in New York die sogenannte New Yorker Erklärung (New York Declaration) verabschiedet. 193 Staaten bekennen sich hierin zum Schutz von Flüchtlingen und der Achtung der in der Genfer Flüchtlingskonvention festgelegten Prinzipien.

Die New Yorker Erklärung hat 2016 den Weg bereitet für ein besseres System der globalen Verantwortungsteilung zum Schutz von Flüchtlingen: Ende 2018 wurde ein neuer Rahmen für den globalen Flüchtlingsschutz, der Globale Pakt für Flüchtlinge verabschiedet. (Zeitgleich wurde der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration beschlossen.)