Weltweit gibt es mindestens 4 Millionen Menschen, die staatenlos sind. Viele Staatenlose sind jedoch nicht als solche erfasst. Es wird daher angenommen, dass es viel mehr sind.

Staatenlosen Personen wird häufig der Zugang zu grundlegenden Rechten wie politischer Teilhabe, Bildung und Arbeit sowie angemessener Gesundheitsversorgung verwehrt oder erschwert. Staatenlose Personen besitzen meist keine Identitätskarte und keinen Pass, sodass sie sich nicht frei bewegen können. Es ist für sie oftmals auch nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen oder zu heiraten.

Es steht jedem Staat weitgehend frei, den Erwerb und Verlust seiner Staatsangehörigkeit zu regeln. Kinder erwerben eine Staatsangehörigkeit in der Regel durch Geburt auf dem Gebiet eines bestimmten Staates oder aufgrund ihrer Abstammung von einer/einem Staatsangehörigen. Die Registrierung der Geburt eines Kindes ist von entscheidender Bedeutung, da in einer Geburtsurkunde der Geburtsort und die Eltern des Kindes erfasst werden. So kann eine Staatsangehörigkeit begründet werden. In der Schweiz und in Liechtenstein wird die Staatsangehörigkeit häufig als „Bürgerrecht“ bezeichnet. Das Fehlen einer Staatsangehörigkeit wird dagegen oft als eine „Anomalie“ beschrieben und führt für Menschen weltweit zu vielen alltäglichen Schwierigkeiten.

Staatenlosigkeit besser verstehen

Wer ist staatenlos?

Das Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen, das die Schweiz und Liechtenstein 1972 beziehungsweise 2009 ratifiziert haben, definiert eine staatenlose Person wie folgt: „Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.“ Eine staatenlose Person ist also mit keinem Staat durch eine Staatsangehörigkeit verbunden.

Das Fehlen von Identitätsdokumenten kann auf Staatenlosigkeit hinweisen, aber nicht jede Person, die keine Identitätskarte oder keinen Pass besitzt, ist staatenlos. Diese Dokumente bestätigen nur das Bestehen einer Staatsangehörigkeit.

Was sind die Ursachen von Staatenlosigkeit?

Staatenlosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Manche Menschen kommen staatenlos zur Welt, andere werden im Laufe ihres Lebens staatenlos. Staatenlosigkeit kann beispielsweise in den folgenden Situationen entstehen:

  • Wenn Lücken im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Staates bestehen oder wenn die Regelungen verschiedener Staaten miteinander kollidieren,
  • wenn Mütter diskriminiert werden und ihre Staatsangehörigkeit nicht auf ihre Kinder übertragen können,
  • wenn Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer Ethnie, Rasse oder Religionszugehörigkeit die Staatsangehörigkeit entzogen oder verwehrt wird,
  • wenn ein Staat ganz oder teilweise zerfällt und nicht sichergestellt wird, dass alle betroffenen Personen eine neue Staatsangehörigkeit erwerben beziehungsweise ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können.

Welche Übereinkommen gibt es, um Staatenlose zu schützen und Staatenlosigkeit zu verhindern?

Die internationale Gemeinschaft hat zwei Übereinkommen zur Staatenlosigkeit ausgearbeitet:

  • Das Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen führt die Rechte auf, die staatenlosen Personen mindestens gewährt werden müssen.
  • Mit dem Übereinkommen von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit soll Staatenlosigkeit bei der Geburt und im späteren Leben verhindert und so vermindert werden.

Bestimmungen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit sind auch in den internationalen Menschenrechtsübereinkommen und in zwei Übereinkommen des Europarates verankert. Das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ist beispielsweise im Übereinkommen vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes niedergelegt.

Staatenlosigkeit verhindern, Staatenlose schützen

Hier finden Sie kurz zusammengefasst Informationen für die Schweiz und Liechtenstein.

Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Die Schweiz und Liechtenstein haben das Staatenlosenübereinkommen 1972 beziehungsweise 2009 ratifiziert.

Übereinkommen von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Liechtenstein ist 2009 dem Übereinkommen von 1961 beigetreten.