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UNHCR fordert schnelle Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle

Vorfälle in den Bundesasylzentren (BAZ): UNHCR Schweiz begrüsst die Empfehlungen im Untersuchungsbericht von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer und fordert schnelle Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle.

18 Oktober 2021

Die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht wird die Identifikation von Staatenlosen in der Schweiz verbessern. © UNHCR/Mark Henley

UNHCR begrüsst die Empfehlungen von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer in dem heute veröffentlichen Bericht zu den Gewaltvorwürfen in den Bundesasylzentren. In seinem Bericht hinterfragt Oberholzer aus verfassungsrechtlichen Gründen die vollständige Auslagerung von hoheitlichen Sicherheitsaufgaben an private Träger und empfiehlt zumindest eine Übertragung aller Schlüsselpositionen in diesem Bereich an bundeseigenes Personal. Nach Ansicht von Oberholzer sollten den privaten Sicherheitsdiensten in den BAZ nur unterstützende Aufgaben zukommen.

Auch UNHCR ist der Auffassung, dass private Träger mit den ihnen gegenwärtig zugewiesenen Aufgaben vielfach überfordert sind.  Eine bessere Rekrutierung sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Sicherheitsfirmen ist auch aus Sicht des UNHCR unumgänglich. Insbesondere begrüsst UNHCR die Empfehlung, eine externe und unabhängige Stelle für eingehende Beschwerden von Asylsuchenden einzurichten.

«Wir würden eine schnelle Umsetzung dieser Empfehlungen sehr begrüssen», sagt Anja Klug, die Leiterin des UNHCR Büros in der Schweiz. Auch sollte nach Ansicht des UNHCR eine solche Beschwerdestelle eine aktive Partizipation von Asylsuchenden vorsehen, um die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit entsprechender Untersuchungsprozesse und der Schlussfolgerungen zu erhöhen.

UNHCR teilt auch die im Bericht geäusserte Auffassung zur Bedeutung eines fundierten Konzeptes zur Gewaltprävention. UNHCR hofft, dass das SEM mit der Umsetzung weiterer präventiver Massnahmen fortfahren wird, um in Zukunft die Zahl der Konflikte in den BAZ weiter zu reduzieren.

UNHCR hat in den Jahren 2016 und 2017, d.h. vor Inkrafttreten des neuen Asylsystems, mehrere der damaligen Empfangs- und Verfahrenszentren in der Schweiz besucht, um sich ein allgemeines Bild von der Situation vor Ort zu verschaffen. Dabei ging es allerdings nicht um eine Untersuchung von spezifischen Vorfällen.

 

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