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Folgetraining am 1. und 2. Dezember zu den inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Aspekten von Asylanträgen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, queeren und intersexuellen (LGBTQI+) Personen.
Im Rahmen der 70. Jahrestages des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben UNHCR und der Europarat im November 2020 gemeinsam eine Schulung zum Thema «Anträge auf internationalen Schutz aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität (SOGI) oder der Religion im Lichte des internationalen Flüchtlingsrechts und der europäischen Menschenrechte» organisiert.
UNHCR und der Europarat organisieren nun ein Folgetraining zu den inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Aspekten von Asylanträgen, die von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender, queeren und intersexuellen (LGBTQI+) Personen gestellt werden, zu dem alle interessierten Personen herzlich eingeladen sind.
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