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Sorge über Ungarns Entscheidung, Zugang zu Asyl weiterhin einzuschränken

Die Regierung hat eine Verordnung verlängert, die Polizeikräfte ermächtigt, alle irregulär eingereisten oder aufhältigen Personen automatisch abzuschieben.

10 März 2021

Ein afghanischer Junge schaut durch einen Stacheldrahtzaun im Flüchtlingslager Röszke, das an der ungarischen Grenze zu Serbien liegt. 2016 © UNHCR/Zsolt Balla

UNHCR bedauert die Entscheidung der ungarischen Regierung, eine Verordnung zu verlängern, die die Polizei ermächtigt, alle Personen, die wegen irregulärer Einreise und irregulärem Aufenthalt aufgegriffen werden, automatisch abzuschieben.

Infolge dieser Entscheidung wird Menschen, die möglicherweise internationalen Schutz benötigen, der Zugang zum Hoheitsgebiet und zu Asylverfahren verweigert. Seit 2016 haben die ungarischen Behörden mehr als 71.000 Menschen zwangsweise abgeschoben.

Die Verordnung aus dem Jahr 2016 beruft sich auf eine „Krisensituation aufgrund von Masseneinwanderung“, umfasst ganz Ungarn und wurde am 27. Februar 2021 weiter verlängert. Diese Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der die Ankünfte in der Europäischen Union, einschließlich Ungarn, jedes Jahr weiter abnehmen. Die Zahl derjenigen, die im Jahr 2020 auf dem See- und Landweg in die EU kamen (95.000 Personen), sank um 75 Prozent im Vergleich zu 2016 (373.652).

Diese jüngste Entscheidung folgt auf eine Reihe von besorgniserregenden Entwicklungen, die den Zugang zu Asyl erschweren. Im Mai 2020 führte die ungarische Regierung als Reaktion auf die Pandemie COVID-19 weitere außerordentliche gesetzliche Bestimmungen ein. So müssen Menschen, die internationalen Schutz suchen, zuerst ihre Absicht, Asyl zu beantragen, bei der ungarischen Botschaft in benachbarten Nicht-EU-Ländern bekunden, bevor sie Zugang zum Hoheitsgebiet und zu Asylverfahren in Ungarn erhalten.

„Wir fordern die ungarische Regierung auf, diese gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen und sicherzustellen, dass Menschen, die internationalen Schutz suchen und von denen viele vor Krieg, Gewalt und Verfolgung fliehen, effektiven Zugang zu seinem Hoheitsgebiet und zum Asylverfahren haben. UNHCR ist bereit, die ungarische Regierung dabei zu unterstützen, ihr Asylsystem zu überarbeiten, um es mit internationalem Flüchtlings- und Menschenrecht in Einklang zu bringen“, so die Direktorin des UNHCR-Europabüros, Pascale Moreau.

„Die heutigen Herausforderungen, die Flucht und Vertreibung mit sich bringen, erfordern globale und regionale Reaktionen im Geiste der Solidarität und keine Einzelinitiativen, die das internationale Schutzsystem aushöhlen. Dieses System, das jetzt 70 Jahre alt ist, hat den Test der Zeit und viele Krisensituationen überstanden. Es gibt eine kollektive Verantwortung, dieses System zu schützen.“

Das Recht, Asyl zu suchen und es zu erhalten, ist ein grundlegendes, völkerrechtlich garantiertes Menschenrecht auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn Staaten legitime Maßnahmen zur Kontrolle ihrer Grenzen einführen, muss dies in einer Weise geschehen, die mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen, einschließlich des Non-Refoulement-Grundsatzes und dem Recht auf Asyl, im Einklang stehen.

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